Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muschu, Erziehungsurlaub...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muschu, Erziehungsurlaub...

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe einen befristeten Vertrag bis Ende Juni 2001. Ich gehe am 5.9.00 in den Mutterschaftsurlaub. Nun planen wir Mitte September in ein anderes Bundesland umzuziehen. Habe ich trotzdem Anspruch auf den AG-Anteil zum Muschaftsgeld?? Ich wollte zum Ende der Schutzfrist kündigen, oder kann ich trotzallem bei meiner Firma bleiben, in den EU gehen auch wenn ich umgezogen bin, denn ich möchte nicht mehr zurückkehren bis Vertragsablauf? Welche Kündigunsfristen gelten für mich? Kann mir der AG kündigen? Wenn ich nach Ablauf der Schutzfrist kündige, kann ich dann trotzdembin in den EU gehen oder bin ich dann arbeitslos. Kann ich überhaupt woanders wohnen und einen AG im Bundesland haben, oder muß ich mit dem Umzug kündigen, und habe keinen Anspruch auf irgendetwas vom AG? Muß ich das Muschaftsgeld noch bei meiner jetzigen Kasse beantragen, oder schon bei der neuen? Ach Gott, sind mehr Fragen geworden als ich dachte, hoffe sie blicken durch. Herzlichen Dank im Voraus!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Sandra, da haben Sie mich eiskalt erwischt! In keinem meiner (doch recht zahreichen) Kommentare gibt es hierzu Anmerkungen, an einer gesetzlichen Regelung fehlt es auch. :-( Deshalb muß ich ziemlich freihändig sagen, ich könnte mir vorstellen, daß ein Umzug nicht schadet. Fragen Sie doch bitte im Jugendamt oder bei der für Ihr BuLand zuständigen Beratungsstelle nach! N. Bader


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist eigentlich nicht ordentlich kündbar, sondern endet mit Fristablauf. Das befristete AV endet, trotz EU! ... ganz ohne Kündigung. Der Umzug in ein anderes BL steht weder dem Mutterschutzgeld, noch dem Erziehungsgeld im Wege. Natürlich kann man in einem BL wohnen und in einem anderen den AG haben. Bsp. sind Pendler (Die Grenze zwischen RP und Hessen merkt man in Mainz garnicht --- MZ-Kastell ist Hessen) Das MuSchG beantragt man vor der Schutzfrist, bei der KK. Wieso soll eigentlich die KK beim Umzug gewechselt werden? Das ErzG wird dann nach der Geburt beim, dann zuständigen, Amt für Soziales beantragt. Da aber das AV Ende Juni 2001 endet, geht damit eine Voraussetzung für den EU verloren. Ob hier eine Ausnahme (Härtefall) greift, müßte beim Amt für Soziales erfragt werden. Beim Surfen durchs Netzt findet man auf den Seiten der Ministerien viele kostenlose Broschüren, die man bestellen kann. Beim BM für Familie... u.a. Das "Handbuch zum Erziehungsurlaub". Vielelicht findet ihr darin Antworten zu Detailfragen. MfG Undine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Zeit :O) Ich habe im Mutterschutz und Erziehungsurlaub die Formulare der Krankenkasse und Erziehungsgeldkasse ausgefüllt. Gibt es irgend etwas, um das ich mich kümmern müßte, damit nicht nach einigen Jahren irgend ein Anspruch verfällt? Habe ich schon zweimal gehört, weiß aber nicht, worum es sich handelt. Irgend ...

Hallo Frau Bader, Erstmal frohes Neues, bin ein neues Mitglied und habe gleich eine Frage. Ich habe bei meinem alten AG zum Ende meines Erziehungsurlaubes wegen unzumutbarer Entfernung gekündigt. Ich habe im Mai 2016 erfahren das ich damals schwanger war, was ich ä daraufhin meinem AG mitgeteilt habe. In den darauffolgenden wochen sind bei mi ...

Hallo, wenn man während der 3jährigen EZ wieder schwanger ist, darf man diese schon vor Begin des neuen MuSchu vorzeitig beenden, damit man die Möglichkeit hat noch etwas Geld zu verdienen um später mehr Elterngeld zu erhalten?

Hallo, ich bin schanger möchte so lang wie möglich EZ nehmen, also die vollen 3 Jahre (mit Teilzeit). Zunächst erst für 2 Jahre festlegen und dann 7 Wochen vor Ablauf das restliche Jahr. 1. Beantrage ich dann 2 Jahre ab Ende Muschu oder bis zum 2. Geburtstag? Die Deiffernez wären ja 8 Wochen. 2. Sollte ich die EZ für einen Monat unterbrechen o ...

Hallo, Dank Corona bin ich Arbeitslos. Nun sollte ich im Dezember endlich einen neuen Job antreten (leider nur mündliche Zusage), bin jetzt aber schwanger und plötzlich möchten sie mich nicht mehr. Auch andere Bewerbungsversuche blieben wegen Schwangerschaft erfolglos. Nun plagen mich schwere Schwangerschaftsbeschwerden und mein Arzt hat mich er ...

Hallo Frau Bader, wenn mein Muschu am letzten Tag eines Monats beginnt (zB 31. März), kann ich auf Antrag dann dennoch den Mrz zu den 12 Monaten zählen lassen, die zur Berechnung des EG herangezogen werden? Das Gehalt von Mrz wäre immer noch höher (trotz Wegfall des letzten Tages), als das Gehalt von vor 12 Monaten. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo Frau Bader, wenn ich meinen AG mitteilte, dass ich meine EZ auf einen Tag vor MuSchu unterbreche, sollte dies zwingend als persönlich unterschriebener Brief geschehen oder reicht auch eine Email mit der Bitte um Erhalt /Bestätigung? Das Vertrauensverhältnis zur Kollegin aus HR ist gut. Ich käme mir daher komisch vor nach längeren Gespräche ...

Guten Abend Frau Bader, Die folgende Frage stelle ich Ihnen im Auftrag meiner besten Freundin. Sie ist zahnmedizinische Fachangestellte, Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag Mo., Di., Mi. von 8-13 Uhr, donnerstags 8-18 Uhr, freitags frei. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und sie soll nun Telefondi ...

Hallo, ich habe eine etwas komplizierte Lage aktuell, und zwar wurde meine Umschulung aufgrund meiner Schwangerschaft vorzeitig beendet, während meines Restanspruchs ALG1 fiel ich ins Krankengeld durch Depressionen und bin aktuell auch in Therapie. Ich bekomme also aktuell Krankengeld und wäre ab dem 01.Dezember im Mutterschutz. Bekomme i ...

Hallo Frau Bader, ich habe leider zu spät die Steuerklasse gewechselt, sodass für mein Elterngeld nun die für mich ungünstigere Steuerklasse zugrunde gelegt wurde. Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und einen Antrag auf Verzicht der Ausklammerung zu stellen.  Da ein solcher Fall bei meiner Krankenkasse ...