Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Moppen in der Schwangerschaft!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Moppen in der Schwangerschaft!

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader,Ich habe auf Arbeit große Probleme! Erstmal bin ich in der 6 SSW und hatte im April eine FG! Ich wurde schon vor meiner Schwangerschaft auf Arbeit fertig gemacht weil ich die Jüngste bin und ich angeblich alles falsch mache habe auch schon mit meiner Chefin gesprochen aber nix ändert sich. Dazu kommt noch das wir gerade Saison haben und ich trotz Schwangerschaft immer mindestens ne 55 Std Woche habe! 10 Std am Tag ohne Pause weil man nicht dazu kommt! Ich bin wirklich am Ende. Mein Mann sieht mich jemand Abend nur noch weinen! Habe auch Angst durch den Stress ein weiteres mal ein Kind zu verlieren! Ist es möglich das mein Arzt mich für die Schwangerschaft krank schreiben kann? Ganz lieben Dank für Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Arzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dann bekommen Sie auch den Lohn weiter. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Rede mit Deinem Arzt und schildere Ihm die Situation. Er kann Dir eventuell ein Beschäftigungsverbot ausstellen. LG Rechte und Pflichten von schwangeren Arbeitnehmerinnen Wenn Sie als Arbeitnehmerin schwanger werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst bald über die Schwangerschaft informieren. Denn ohne die Anzeige beim Arbeitgeber greifen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht. Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie die Schwangerschaft per Attest nachweisen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen. Besondere Schutzrechte Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen besondere Schutzrechte ein. Dabei ist es egal, ob sie befristet oder unbefristet beschäftigt sind, ob sie als Arbeiterin oder Angestellte tätig sind und ob sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Lediglich für Beamtinnen gibt es Sonderregelungen. Das Mutterschutzgesetz stärkt die werdende und junge Mutter besonders in punkto Arbeitsrecht. Außerdem regelt das Gesetz, dass der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt durch das Mutterschaftsgeld abgefedert wird. Kündigungsschutz Während der gesamten Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist jede Kündigung unzulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: * Dem Arbeitgeber war zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt. * Der Arbeitgeber wurde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung über die Schwangerschaft oder die Entbindung informiert. Dies gilt auch in kleinen Betrieben, die weniger als sechs Mitarbeiter beschäftigen. Befristete Arbeitsverträge dagegen enden wie vertraglich vorgesehen, selbst wenn die Arbeitnehmerin schwanger wird. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, obwohl er von der Schwangerschaft weiß, so müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies können Sie tun, indem Sie die Klage mündlich vor dem Gericht zu Protokoll geben. Oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt. Für dessen Kosten müssen Sie allerdings auch dann aufkommen, wenn Sie den Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen. Schutz am Arbeitsplatz Während der gesamten Schwangerschaft brauchen Sie keine Arbeiten zu verrichten, die die Gesundheit Ihres Kindes bedrohen könnten. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten, bei denen Sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen konfrontiert werden oder auch Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Ferner gilt ein Beschäftigungsverbot für Arbeiten, bei denen Sie sich häufig beugen und strecken, regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg (gelegentlich mehr als zehn kg) tragen oder mehr als vier Stunden täglich stehen (ab dem fünften Schwangerschaftsmonat). Nicht zulässig sind ferner Akkord- und Fließbandarbeit sowie nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats die Arbeit auf Beförderungsmitteln. Während der Arbeit muss auf ausreichende Erholungspausen geachtet werden. Auch muss Ihr Arbeitgeber Sie für Arztbesuche oder das Stillen des Kindes freistellen. Diese Zeit müssen Sie nicht nacharbeiten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Arzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dann bekommen Sie auch den Lohn weiter. Liebe Grüsse, NB


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