Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Problem ist das, mein AG hat mich als er von meiner Schwangerschaft erfahren hat, mir eine fristlose Kündigung asgesprochen. Ich habe mich eine Wiedereinstellungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht und er mußte mich nach dem Gerichtstermin fortlaufend wieder einstellen. Seid dem macht er mir das Leben auf Arbeit zur Hölle. Er hat mir meine Aufgabengebiete entzogen und ich solle doch nach Arbeit betteln, er wollte mich schließlich nicht mehr. Als ich ihm deswegen gesagt habe, das ich zum Arzt gehe und versuche mir eine Arbeitsverbotbescheinigung ausstellen zu lassen, hat er nur gemeint, dass er dann alles abstreiten würde. Liebe Frau Bader, wie sieht das mit einen Arbeitsverbot aus, denn Dr. Bluni hat mir geschrieben, das dies seit neusten auch bei Mobbing geht und ich mich an Sie wenden soll! Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, weil ich mit meinen Nerven total am Ende bin und Angst habe, das der ganze Streß sich auf mein Baby auswirkt! Vielen Dank im Voraus! Ihre Jana
Liebe Jana, wenden Sie sich an den Arzt Ihres Vertrauens, dieser kann Ihnen auch aus psychischen Gründen (und das ist mobbing) ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Jana, ich hatte im vergangenen Jahr ein ähnliches Problem. Der Arzt kann dir dann ein Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn durch deine Arbeit, deinen Arbeitsplatz oder die begleitenden Umstände eine Gefahr für dich oder das Kind besteht. Falls der Arzt selbst unsicher ist (ich habe leider die Erfahrung gemacht - meiner hat sich erstmal gewehrt) wende dich schnellstens an des zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz. Die Mitarbeiter dort haben damals nicht nur meinem Chef auf die Hühneraugen gestapft sondern auch mit meinem Arzt telefoniert - und siehe da - Beschäftigungsverbot!! Lass dich nicht unterkriegen und Vorsicht...lass dich nicht auf folgendes ein: Manche Arbeitgeber versuchen dich in den Krankenstand zu treiben - sagen sogar offen "lassen sie sich doch bis zum Ende der SS krankschreiben, ich kann sie eh nicht gebrauchen2 (gern angewendet bei Fließbandarbeiten). Auf keinen Fall drauf einlassen. Nach 6 Wochen (übrigens egal weswegen du krank bist...sechs wochen krank in der SS, auch über Stücke hinweg, und es gibt Krankengeld, wenn der AG es merkt) bekommst du Krankengeld, das natürlich geringer ist als dein normaler Lohn...tja und daraus errechnet sich dann der Mutterschutzlohn....ebenfalls wesentlich niederiger... Liebe Grüße aus Bochum... Vanessa (die es nicht abwarten kann, ihrem Chef von der erneuten SS zu berichten...hi hi hi)
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