moika111
Hallo Frau Bader, ich hätte folgende Fragen: Nach einer Fehlgeburt in diesem Jahr bin ich erneut schwanger (12SSW). Meinem Arbeitgeber werde ich in der kommenden Woche informieren. - Schriftlich und auch auf ein MItteilungsverbot wie im MuSchuG bestehen. Kann er hier die Unterschrift über den Mitteilungsempfang bzw das Mitteilungserbot verweigern? - Ich bin als Risikoschwangere eingestuft wegen Alter und der vorhergehenden FG habe aber einen rechtanspruchvollen Job in der Bauleitung in einem Konzern und bin die einzige Fachkraft in der Abteilung. - Kann ich ab Mitteilungszeitpunkt die Bauleitung verweigern wegen erhöhtem Risiko zb Stolpern, Gerüste, lösemittelhaltige Stoffe usw.? - Wer muß und in welchem Zeitraum ab Mitteilung die Gefährdungsbeurteilung ausstellen (ich oder mein Chef) -Kann ich auch Einspruch bei dieser erheben, wenn ich anderer Meinung bin? Viele Fragen.. Ich danke schon im vorhinein für die Beantwortung.
Hallo, 1. Sie teilen es mit, er muss nicht zustimmen 2. Sie brauchen dann ein BV vom FA bzw, wenn es ein allgemeines Verbot ist (lesen Sie hier: http://dejure.org/gesetze/MuSchG/4.html) stellt es der AG aus 3. Im Zweifel hilft das gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB
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