Hannah01
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (2 Jahre beantragt). Mit meinem Arbeitgeber habe ich bereits ein Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit abgeschlossen. Nun möchte ich die Elternzeit doch noch um ein Jahr verlängern - nun meine Frage: Kann ich bei einem neuen Arbeitgeber direkt mit Elternzeit beginnen? (Die Frage, wer mich denn einstellt, ohne dass ich als tatsächliche Arbeitskraft zur Verfügung stehe stellt sich in diesem Fall nicht.) Wenn das möglich ist, wie wäre denn dann die Rechtslage für mich bzw. für meinen neuen Arbeitgeber? Vielen Dank im voraus LG
Hallo, wenn der Vertrag endet, endet auch die Elternzeit. Dann müssen Sie beim neuen Arbeitgeber neue Elternzeit beantragen. Liebe Grüße, NB
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