Hallo Frau Bader , Ich bin aktuell noch bis zum 25.10.2023 in Elternzeit und ungeplant wieder schwanger geworden. Die Leistungen des Elterngeldes sind bereits ausgezahlt und ich wollte stundenweise wieder anfangen zu arbeiten. Nun bin ich auf der Suche nach einem Minijob und wollte fragen wie sich das verhält wenn ab dem 25.10 mein alter Arbeitsvertrag wieder anläuft, kurz danach beginnt auch schon der neue Mutterschutz. Dürfte ich wenn ich zb einen Minijob auf Homeoffice Basis habe zusätzlich zu meinem eigentlichen Gehalt und Mutterschutz arbeiten oder ist dies verboten?
von Pearli510 am 02.06.2023, 12:17