Allgäuerin85
Hallo Fr. Bader Ich arbeite derzeit in einem soz.vers. pflichtiges Arbeitsverhältnis, und habe einen körperlich leichten Minijob im Büro. Ich erwarte im Oktober mein erstes Kind. Jetzt meine Frage. Kann ich, obwohl ich bei meinem ersten Arbeitgeber den Mutterschutz in Anspruch nehme, den Minijob bis zur Geburt weitermachen? Und: Wenn ich dies nicht mache, fällt ja das Gehalt für die Berechnung des Elterngelds weg. Richtig? Oder muss der AG des Minijobs das weiter zahlen? Berechnugnsgrundlage für das Elterngeld ist meines Wissens ja das Gehalt im Durchschnitt der 3 Monate vor Geburt. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!!
Hallo, 1. Sie können weiterarbeiten 2. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - die MG - Monate werden ausgeklammert, worauf man verzichten kann Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, der letzten 12 Monate vor Geburt. Du kannst weiterarbeiten. Der Mutterschutz vor der Geburt ist ja freiwillig.
Allgäuerin85
Danke! Aber was sind MG-MONATE?
Sternenschnuppe
Monate mit MutterschaftsGeld ;-)
Sternenschnuppe
Monate mit MutterschaftsGeld ;-)
Allgäuerin85
Danke schön. Also werden die 6 Wochen vor der Geburt nicht mit eingerechnet? Versteh ich das richtig? 12 Monate vor Beginn Mutterschutz?
Sternenschnuppe
Wenn man Mutterschutzlohn bekommt ja.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich würde gerne nach den 8 Wochen Mutterschutz meinen Minijob weitermachen, bei meiner Festanstellung pausiere ich 1 Jahr! Nun meine Frage: Bekomm ich Abzüge von meinem Minijob (200,- €) von meinem Elterngeld???
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind wurde 08.2015 geboren, seitdem befinde ich mich in 2-jähriger Elternzeit. Elterngeld erhalte ich aktuell keines mehr. Seit Mitte letzten Jahres arbeite ich in meinem alten Unternehmen auf Minijob-Basis mit separatem Vertrag. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 26. April. Ist folgendes Richtig: Die lau ...
Hallo. Ich arbeite seit 3 Monaten, noch in der Probezeit, bei einem neuen Arbeitgeber, im medizinischen Bereich. Bei einer Schwangerschaft würde ich in dem Beruf,sofort freigestellt werden müssen. Bin ich in einem Minijob - auf 450€ Basis überhaupt im Falle einer Schwangerschaft, irgendwie geschützt?! Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, meine Frau hat seit 02/18 neben ihrem Hauptjob einen 450€-Job. Nun haben wir Anfang Nov unsere Tochter bekommen. Wir haben uns entschieden, dass sie zum Beginn der/des Elternzeit/Elterngeld (6.3.19) keinen Nebenjob mehr haben soll und wollen diesen kündigen. 1. Wirkt sich das dann negativ aufs Elterngeld aus? (Nein oder?) 2. ...
Hallo Frau Bader, Ich bin jetzt schon länger mit dem 021.0 G ICD code krankgeschrieben Ab der 7 AU Woche erhalte ich Krankengeld Leider kann ich meinen Minijob 150 Euro derzeit auch nicht ausüben Wie wirkt sich das auf die Berechnung aus? Werden die Monate als Berechnungsgrundlage verwendet in denen ich nicht krankgeschrieben war?
Guten Tag, Ich würde gern, während des Mutterschutzes, meinen Nebenjob weiterhin ausüben. Ich habe diesen zusätzlich zu meinem "Hauptjob". Muss ich der Krankenkasse angeben, dass ich während des Mutterschutzes weiter im Nebenjob arbeite? Bekomme ich weniger Mutterschaftsgeld wenn ich das mache? Vielen Dank!
Guten Tag, seit unser Kleiner 1 Jahr alt ist, arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf Minijob-Basis (450 € mtl.). Nun beginnt übernächste Woche der Mutterschutz für unser zweites Kind. Nachdem ich ganz problemlos von zuhause arbeiten kann, meist nicht mehr als 4 Stunden die Woche dafür aufwenden muss und auch seitens meines Arbeits ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger und werde in 5 Wochen in Mutterschutz gehen. Ich habe einen Teilzeit Job und nebenbei noch einen Minijob. Im Teilzeit Job ist bereits alles, was die Schwangerschaft belangt, geklärt. Jedoch verlangt mein Arbeitgeber beim Minijob, das ich zu Beginn der Mutterschutzf ...
Hallo Frau Bader , Ich bin aktuell noch bis zum 25.10.2023 in Elternzeit und ungeplant wieder schwanger geworden. Die Leistungen des Elterngeldes sind bereits ausgezahlt und ich wollte stundenweise wieder anfangen zu arbeiten. Nun bin ich auf der Suche nach einem Minijob und wollte fragen wie sich das verhält wenn ab dem 25.10 mein alter Arbeit ...
Hallo, Ich bin aktuelle noch im verlängerten Mutterschutz aufgrund einer Totgeburt Ende Mai. Darf ich trotz dem Mutterschutz einen Minijob annehmen und ausüben? LG
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld