Sehr geehrte Frau Bader, Und zwar bin ich nun das dritte Jahr hintereinander schwanger. Bei meinem zweiten Kind wurde als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld trotzdem die 12 Monate vor der Geburt meiner 1. Tochter in denen ich voll verdient habe berücksichtigt. Derzeit beziehe ich noch Elterngeld und übe zeitgleich einen Minijob aus indem ich 120 Euro verdiene. Nun meine Frage. Wenn ich Elterngeld für das dritte Kind beantrage, werden dann nur noch die Monate mit den 120 euro Zuverdienst berücksichtigt oder ebenfalls die 12 monate in denen ich voll verdient habe? (Der Minijob ist sozialversicherungs und steuerfrei) Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen, weil das Elterngeld würde sich dann ja nur noch auf dem Mindestenssatz von 300 euro belaufen. Mit freundlichen Grüßen