Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob und Elterngeld

lunamaus05

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Hallo Frau Bader, ich habe heute folgende Frage an Sie: Und zwar wurde unsere Tochter im März 2010 geboren, seit April 2013 gehe ich nun wieder einem Minijob (288 EUR/monatlich) nach. Im März 2014 kommt unser zweites Kind zur Welt. Hier kriege ich ja dann bloß die 300 EUR Elterngeld (bzw. 150 EUR bei Splittung auf 2 Jahre). Nun meine Frage, wenn ich den Minijob weiterhin (nach den 8 Wochen Mutterschutz-Zeit) ausüben würde, wieviel würde mir dann von den 288 EUR übrig bleiben? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße lunamaus05


Sternenschnuppe

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Alles :-)


lunamaus05

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Vielen Dank für die schnelle Antwort! :-) Aber ich hab gedacht im ersten Jahr der Elternzeit wird alles was man zusätzlich zum Elterngeld verdient - auch Minijob - angerechnet? Oder ist dem nicht so wenn man nur den Mindestsatz von 300 EUR kriegt? Würde ich dann wirklich die 300 EUR Elterngeld und zusätzlich die 288 EUR voll rauskriegen - ohne Abzüge? Nochmals vielen Dank für eine Antwort! ;-)


Sternenschnuppe

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Ja, der Mindestsatz bleibt immer, es sei den. du arbeitest mehr als 30 Stunden die Woche. Das wird ja nicht so sein. Wie bist Du krankenversichert ?


lunamaus05

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Über meinen Mann sind wir familienversichert. Arbeite momentan 8 Std./Woche und möchte das dann auch weiterhin nach der Geburt meines zweiten Kindes so machen.


Sternenschnuppe

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Ok, dann musst Du Dir deswegen auch keine Sorgen machen. Von daher : Kannst verdienen soviel Du magst, nur eben nicht über 30 Stunden die Woche kommen beim Elterngeld. Weniger als der Mindestsatz geht nicht, da Du den bekommt ..... Angeben würde ich es dennoch, passieren wird aber nix.


lunamaus05

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Vielen Dank für die Antwort!! :-)


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