Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob, ALG1 und Elternzeit

Frage: Minijob, ALG1 und Elternzeit

a.pydde

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Hallo Frau Bader, ich sehe mich derzeit vor einer für mich verwirrenden Gemengelage und hoffe auf Ihre Hilfe. Begonnen hat alles Im Dezember 2017, als meine Tochter die Diagnose Diabetes Typ 1 bekommen hat und wir daraufhin drei Wochen gemeinsam im Krankenhaus verbracht haben. Zur Beantragung des Lohnausgleichs bin ich in Kontakt mit meiner Krankenkasse und meinen Arbeitgeber getreten. Kurz darauf erhielt ich ein Schreiben meiner KK, dass mein Versicherungsverhältnis zum 01.07.2017 beendet wurde. Ein Anruf bei meinem Arbeitgeber ergab, dass er mein Beschäftigungsverhältnis auf einen Minijob mit 450€ brutto umgestellt hatte, und ich, da mein Nettogehalt gleich geblieben ist, diese Umstellung nicht mitbekommen habe (ich arbeite seit 2011 dort und wir bekommen unsere Lohnunterlagen digital, seit 2017 über datev-online). Soweit so gut. Ich erhielt weiterhin Briefe von meiner KK, dass mein Versicherungsverhältnis geklärt werden müsse. Nun ging mein Arbeitgeber davon aus, dass er mich über die Knappschaft versichert. Ein Anruf dort und ein Gespräch mit meiner KK ergab, für ihn neu, dass dem nicht so ist, und ich jetzt für den Zeitraum seit 07.2017 freiwillige Beiträge nachzahlen muss. In einem Telefonat sagte er, dass er sonst nur studentische Minijobber hätte, und ihm daher nicht bewusst war, dass ich mich freiwillig hätte versichern müssen. Das ist Teil 1. Durch die Diabeteserkrankung meiner Tochter bin ich derzeit Vollzeitmama zu Hause (wir hatten zwei gescheiterte Eingewöhnungen 2017) und habe den Kopf nicht mehr frei für meinen kreativen Beruf. Ich habe einfach keine Kraft dafür, selbst nur eine Stunde Platz am Tag dafür zu schaffen. Zu allem dazu kommt eine zweite, ganz frische Schwangerschaft, durch die nun wieder neue Fragen zu allem dazu kommen: Durch den Minijob habe ich keinen ALG1 Anspruch, oder? Wie würde es sich dann Ende des Jahres, wenn Baby Nr. 2 zur Welt kommt, mit Elterngeld und Elternzeit verhalten? Auch weiß ich nicht, ob mein Arbeitgeber mir nicht bei den freiweilligen Krankenkassenbeiträgen entgegenkommen kann? Kann ich mich bei der KK beschweren, dass Ihnen erst ein halbes Jahr später aufgefallen ist, dass sich mein Versicherungsverhältnis geändert hat? Mit meinem AG habe ich bisher nur besprochen, welche KK-Versicherungsmöglichkeiten es für die Zukunft gäbe, bspw. familienversichert nach Heirat oder er setzt mein Gehalt auf 450,01€ hoch. Ich wäre Ihnen unendlich dankbar, wenn Sie mir in einigen Fragen zu mehr Klarheit verhelfen könnten!! Beste Grüße, A. Pydde


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Haben Sie einen VZ Lohn u arbeiten TZ nur in der EZ? Beziehen Sie noch EG? Sind Sie noch in EZ? ArbGeld 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht Liebe Grüße NB


chrissicat

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Eine wichtige Frage vorweg: Machst du den 450€-Job während der Elternzeit oder ist diese bereits vorbei?


luvi

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Hallo, Bist du verheiratet und kannst dich evtl. Über deinen Mann krankenversichern? Was mich wundert, ist, dass dein Arbeitgeber so einfach auf einen Minijob umstellen kann. Gibt es einen Arbeitsvertrag? Arbeitest du Teilzeit in Elternzeit oder hast du die Elternzeit deiner Tochter bereits beendet. Mein Arbeitgeber hat mich auch während der Elternzeit abgemeldet. Als mein Elterngeldbezug beendet war, hat mich die Krankenkasse angeschrieben, dass ich nicht mehr versichert bin. Das hat deine nicht gemacht. Vielleicht kannst du da nachhaken. Mein Arbeitgeber hat rückwirkend die Abmeldung aufgehoben und mich wieder normal angemeldet. Vielleicht klappt das bei dir ja auch. Viel Glück Luvi


a.pydde

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Ich bin seit Anfang 2017 nicht mehr in Elternzeit und beziehe auch kein Elterngescheld mehr.


a.pydde

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Mein Arbeitsvertrag ist noch von der Zeit vor der Schwangerschaft. Ich habe zuvor (also nach Beendigung der Elternzeit Anfang 2017) wieder mit dem Stundensatz vor der Schwangerschaft begonnen, nur mit reduzierten Stunden - 30/Monat in diesem Fall. Eine vertragliche Anpassung haben wir nicht vorgenommen.


chrissicat

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Wenn dein durchschnittliches regelmäßiges Einkommen innerhalb der 450-Euro-Grenze liegt, dann ist es korrekt, dass dich dein Arbeitgeber bei deiner Krankenkasse abmeldet und bei der Knappschaft=Minijob-Zentrale anmeldet. Auch korrekt ist, dass du dich dann selbst krankenversichern musst. Die Angabe deiner Daten ist allerdings nicht schlüssig. Du schreibst, seit Anfang 2017 würdest du 30 Stunden im Monat arbeiten, dein Arbeitgeber hätte dich aber im Juli umgemeldet. Hast du denn vor Juli mehr als 450€ verdient? Wenn du einen Minijob hast, hat dein Arbeitgeber mit deinen Krankenversicherungsbeiträgen nichts zu tun. Für die Zukunft sind in der Tat die Vorschläge deines Arbeitgebers möglich. Wenn du 450,01€ verdienen würdest, hättest du zudem auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Elterngeld für das 2. Kind wird wieder auf der Grundlage des Einkommens der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Du bekommst mindestens 300€.


a.pydde

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Danke für die vielen Rückfragen und Antworten! Von 01.2017 bis 06.2017 hatte ich ein Brutto Gehalt von ca. 650€. Das entsprach meinem Stundenlohn laut Vertrag. Netto kam allerdings der gleiche Betrag heraus, wie jetzt im Minijob.


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