Mitglied inaktiv
hallo, ich habe mich nun von meinem (ex)mann getrennt. unterhalt haben wir bisher noch nicht (offiziell) ausrechnen lassen, er zahlt aber in etwa soviel wie mir an unterhalt zusteht und zwar in form von der miete in der wohnung wo ich jetzt noch alleine mit meiner tochter lebe und halt noch einen betrag auf mein konto. er steht immer noch im mietvertrag und hat auch noch alle möbel von sich hier in der wohnung stehen. wenn wir jetzt den unterhalt ausrechnen lassen und er mir den zahlt, dann ist er doch dennoch verpflichtet seinen anteil an der miete zu zahlen, oder ? er hat sich bisher noch nicht aus dem mietvertrag streichen lassen, und man hat ja eine kündigungsfrist von 3 monaten. oder wie "schnell" kann er aus dem mietvertrag rauskommen ? ich frage deshalb, weil ich mir nur mit dem unterhalt die miete alleine nicht leisten kann. das ändert sich im februar, weil ich dann wieder anfange zu arbeiten, dann langt das geld wieder. blos bis dahin würde es dann eng. liebe grüße idgie
Hallo, er muss die Hälfte der Miete zahlen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Er muß zwar solange er mit im Mietvertrag steht seinen Mietanteil zahlen aber da Du alleine in der Wohnung lebst kann er das beim Unterhalt geltend machen ! er wird also auf keinen Fall Miete und vollen Unterhalt zahlen müssen ! Evtl bekommst Du aber Mietzuschuß ! LG Julia
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