Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, meine Elternzeit endet am 18.Juli und ich habe meinem Arbeitgeber in den letzten Wochen/Monaten mehrfach mitgeteilt, daß ich nach dem EU statt Vollzeit, dann Teilzeit arbeiten möchte. Ich habe sehr lange keine konkrete Antwort auf meine Frage, wie es denn nun im Juli weitergeht, bekommen.Es gab immer wieder betriebl. Entwicklungen u.ä. die abzuwarten wären. Nach meiner letzten Anfrage wurde mir dann telefonisch mitgeteilt, daß es leider wegen der betriebl. Situation nicht möglich wäre, mich weiter zu beschäftigen, und daß ich kündigen müsste. Ich weiß ja ,daß mein AG meinen Teilzeitantrag nicht genehmigen muß, da es weniger als 15 AN gibt, aber wieso soll ich denn kündigen ?? Ich will doch weiter dort arbeiten. Was ist denn, wenn ich nicht kündige? Muß ich dann im Juli die Vollzeitstelle antreten? Ab wann könnte mein AG mir kündigen und mit welcher Frist( bin über 10 Jahre dort beschäftigt)? Ich bin momentan ziemlich durcheinander. Müßte ich mich denn jetzt schon mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen,falls ich ab Sommer arbeitslos bin? Erst mal vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Gruß Mamimo
HAllo, wenn keine gestzliche Verpflichtung seitens des AG zu TZ besteht u er es auch nicht will, bleibt nur: Sie arbeiten ganztags oder er/ Sie kündigen. Sie erhalten dann aber nur Teilarbeitslosengeld u sind uU gesperrt. Er kann erst kündigen, wenn der EU zu Ende ist. Gruß, NB
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