LGW18
Hallo Frau Bader, man bekommt für ein Jahr Basiselterngeld(bis inkl. Februar 2018) Dann wird man wieder schwanger-- Entbindung des zweiten Kindes Oktober 2018. Wie wird das Elterngeld für das zweite Kind berechnet? Bekomme ich nach dem Basiselterngeld noch weiter Unterstützung? Was passiert wenn man Teilzeit arbeiten geht? Berechnet sich das neue Kindergeld immer auf die Einkünfte des letzten Jahres? Vielen Dank
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
malini
Wenn du angestellt bist, gehen alle Monate ab März 18 mit 0 Euro in die Berechnung ein. Oktober 2018 ist ja noch nicht gezeugt, sprich, wer sagt, es klappt so? Zumindest Teilzeit arbeiten lohnt sich auf jeden Fall!
Mitglied inaktiv
Natürlich, andernfalls wird das EG je länger es dauert, sich immer mehr dem Mindestsatz annähern. LG Lilly
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