Mitglied inaktiv
Guten Tag, ist es von Vorteil (oder auch von Nachteil) bei Verheirateten einen Lohnsteuerklassenwechsel von 4/4 auf 3/5 durchzuführen oder sind bei Erhalt des Elterngeldes und dessen Progessionsvorbehalt hohe Steuernachzahlungen zu befürchten? Wie verhält es sich wenn man den Wechsel zum 01.09 eines Jahres macht mit dem Elterngeld? Grundsätzlich sollte doch bei zusammenveranlagten Eheleute nahezu die selbe Steuerbelastung in der Summe herauskommen, egal ob 4/4 oder 3/5, oder??? Nur das man monatlich etwas mehr Netto und am Ende weniger geltend machen kann. Vielen Dank.
Hallo, bitte wenden Sie sich an das Forum von unserem Steuerberater - der ist hier der bessere Fachmann! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe nach dem Mutterschutz auf die Klasse 5 gewechselt und hatte eben keinerlei Abzüge (Elterngeld wird ja nicht versteuert). Mein Mann hat dafür mit der 3 wesentlich mehr verdient als mit der 4. Wir haben auch zum 01.09. gewechselt und bei der letzten Steuererklärung sogar Geld zurückbekommen. Es kommt natürlich immer auf den Verdienst an und auf alles, was man sonst noch so in der Steuererklärung geltend machen kann, aber für uns hat sich der Wechsel absolut gelohnt! LG
Mitglied inaktiv
Ah, das hört sich doch gut an. Darf ich fragen, ob Ihr viel zum Absetzen hattet (Entfernungspauschale, Werbungskosten etc.)? LG
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