Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnsteuerkarte während des Erziehungsurlaubes

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnsteuerkarte während des Erziehungsurlaubes

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Guten Tag, ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte/n während des Erziehungsurlaubes behalten darf. Für mich ist dies sehr wichtig! Darf ich die Karte zurückfordern (bin seit 9.1.01 im MuSchutz, es geht um die Karte 2001)??? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Elli.M


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Elli, uff. Sie brauchen die KArte ja spätestens zum Ende des Jahres für die Einkommenssteuererklärung. Wenn Sie dieses Jahr definitiv nicht mehr arbeiten, weil Sie im EU sind, dürfen Sie sie zurückfordern. Wenn Sie noch arbeiten gehen, weil der EU vor Jahresende endet, brauchen Sie einen Grund. Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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.. wenn ich der AG wäre, würde ich überlegen, wofür Sie die Karte brauchen. Es liegt die Vermutung nahe, dass Sie sie woanders abgeben wollen, um dort zu arbeiten. Dann kann er Ärger machen und Ihnen kündigen, wenn Sie ihm dies nicht mitteilen.


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