Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnkürzung bei Beschäftigungsverbot

Frage: Lohnkürzung bei Beschäftigungsverbot

ivory19

Beitrag melden

Guten Abend Frau Bader, ich bin in der 30. SSW und habe seit dem 01.02.2013 ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt erhalten. Nun kam meine "neue" Gehaltsabrechnung (beschäftigt in einer Zeitarbeit). Ich musste feststellen, dass mein Lohn ohne den Branchenzuschlag gezahlt wurde. Daraufhin rief ich meine Zeitarbeit an, diese meinte das es normal sei, weil mein Einsatz am 31.1.2013 in der Firma beendet wurde und die Zeitarbeit keine neue Arbeitsstätte für mich finden konnte ohne Infektionsgefahr (daher das Verbot). Die zahlen dann nur den Branchenzuschlag je nach Einsatzfirma. Ist das rechtlich korrekt? Ich bekomme nun meinen normal Stundenlohn ohne den Branchenzuschlag und ohne die Fahrtkosten (verständlich, da ich nirgendswo hin fahre). Ich hoffe Sie können mir da helfen. Vielen Dank Ivory19


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen ein Beschäftigungsverbot das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Leider kann ich aus Ihrem Posting nicht erkennen, wie sich ohne Beschäftigungsverbot die Lage darstellen würde. Das ist entscheidend. Liebe Grüße, NB


Nicole30

Beitrag melden

Hallo, ich war auch bei einer Zeitarbeitsfima beschäftigt als ich Schwangerwurde. Und ich bekam sofort nach bekannt gabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot! Das war in der 8 Woche. Die erste Gehalstabrechnung hat mich dann auch geschockt! Habe dann viel gegoogelt und da die passenden Sachen zu gefunden. Hatte dann meine AG direkt angeschrieben. Die mussten mir die 400 Euro nachzahlen und jeden monat bis zum Muterschutz meinen vollen Lohn zahlen! Sogar mit Nachtschichtzulage und prämie! Von denen kam dann son Brief, so in der art"Ups, ist ein fehler passiert!" Ne ist klar! Die versuchen es erstmal schön. Mit uns kann man es ja machen. Da ich aber Rechtschutzversichert bin hatten wir uns auch noch vorher Rat vom Anwalt geholt! Lass dir das nicht gefallen. Hatte zu meiner Firma gesagt das ich auch woanders arbeiten würde, Büro oder so. Die meinten aber, "nö, beschäftigungsverbot ist Beschäftigungsverbot!" Und so war ich komplett zu Hause mit vollem Lohn!! Viele wissen das nämlich nicht und lassen es so laufen. Aber mach alles schriftlich!! Viel Glück und alles Gute


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...

Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...