Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, jedes Elternteil hat ja eine bestimmte Anzahl Tage, die er/sie freinehmen kann, wenn das Kind krank ist. Bei einem jew. 10, bei mehreren 25 pro Jahr - richtig? Hat der/die ArbeitnehmerIn dann Anspruch aufs volle Gehalt und muss sich erst bei Überschreitung dieser Anzahl Tage Geld von der KK zurückholen oder kann schon innerhalb dieser Tageszahl der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern? (Hintergrund: Mein Mann kriegte letztes Jahr kein Geld von seinen Chefs, als er wenige Tage zuhause bleiben musste, ich von meiner Chefin schon. Nun wartet er auch schon eine ganze Weile auf das Geld von der KK.) Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg und einem Dankeschön im Voraus!
Hallo, für diese Zeiten wird eine Art Krankengeld von der KK gezahlt, der AG ist frei. Liebe Grüsse, NB
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