Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung im Beschaftigungsverbot bei geplanter Erhöhung der Wochenstunden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung im Beschaftigungsverbot bei geplanter Erhöhung der Wochenstunden

Großfamilienma

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Hallo Frau Bader, ich habe aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen. Da ich bereits zwei Kinder habe, habe ich meine regelmäßige Arbeitszeit seit der letzten Elternzeit auf 20 Stunden pro Woche bzw. 50 Prozent reduziert. Diese Reduzierung hatte ich zunächst für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 beantragt, eigentlich wollte ich einen erneuten Antrag auf eine Reduzierung der Arbeitszeit stellen, was aus meiner Sicht aufgrund des Beschäftigungsverbots nicht nötig war, da ich ja sowieso nicht mehr arbeiten darf. Da meine Reduzierung der Stunden nun ausgelaufen ist, habe ich nun wieder eine Wochenarbeitszeit von 100 Prozent bei gleichzeitigem Beschäftigungsverbot. Nun meine Frage: in welcher Höhe steht mir für die kommenden Monate eine Entgeltfortzahlung zu? In der Höhe der vergangenen Monate mit einer reduzierten Stundenzahl oder habe ich Anspruch auf eine Fortzahlung des vollständigen Entgelts gemäß 100 Prozent Arbeitszeit, da seit dem 1.1.2020 mein normales regelmäßiges Entgelt dauerhaft höher ist? Ich bedanke mich schon jetzt herzlich für eine Antwort! Mit freundlichen Grüßen Großfamilienma


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Frage ist, ob Sie tatsächlich 100 % arbeiten könnten. Ansonsten würen Sie nur den TZ-Lohn bekommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bei zwei Kindern die du ja zu Hause hast, würdest du auch im Januar nur in TZ arbeiten können, daher steht dir m.E. genau das zu, was du ohne das BV auch tatsächlich erarbeitet hättest: 20 Wochenstunden. Du sollst durch die Schwangerschaft weder benachteiligt noch bevorzugt werden.


Großfamilienma

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Hallo uriah, danke für deine Antwort! Das habe ich mir einerseits auch gedacht, andererseits bin ich darüber gestolpert, dass eine dauerhafte erwartete Erhöhung des Entgelts bei der Fortzahlung berücksichtigt werden muss, dadurch kam meine Frage auf und mich interessiert die Rechtsaufassung dazu. Ich hatte eigentlich vorgehabt meine Stunden ab Januar geringfügig um 4 bis 6 Wochenstunden zu erhöhen, da mein Jüngster mittlerweile sehr gut in seiner Kita eingewöhnt ist. Aufgrund des BV hatte ich mich dann nicht mehr darum gekümmert. Bislang hatte ich ihn nach dem Mittag aus der Kita abgeholt. Danke nochmal für deine Einschätzung! Und ein schönes neues Jahr übrigens


HeyDu!

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Rein nüchtern und sachlich. Du hattest den Antrag zum Glück noch nicht gestellt. Keiner weiß was Du wie vor hattest... Also Glück gehabt. Es gibt Vollzeit-Geld. Was auch sonst, dass neue Jahr hat begonnen und eine Vertragsänderung gab es schlicht nicht! Es zählt der Vertrag, nicht die Moralvorstellung von Uriah.


HeyDu!

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Übrigens Uriah, man kann sehr wohl mit zwei Kindern in Vollzeit auf Arbeit gehen. Man ist nicht automatisch nur noch Mutter in Allzuständigkeit :-D Wir leben im Jahr 2020 :-D


Großfamilienma

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Hallo Hey Du! Auch Dir vielen Dank für Deine Antwort! Liebe Grüße


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