Mitglied inaktiv
hallo, würd gern wissen, hab zwei wochen vor ende der erziehungszeit vom ersten kind ein zweites kind bekommen. steht mir dann neben dem mutterschaftsgeld von der krankenkasse auch noch ein teil vom lohnausgleich durch den arbeitgeber zu oder nicht, da ja sechs wochen von der mutterschutzfrist nicht mehr in die erziehungszeit des ersten kindes fallen
Hallo, der ANteil des AG am Mutterschaftsgeld steht Ihnen für den Zeitraum zu, in dem Sie nicht mehr im Mutterschutz waren Liebe Grüsse, NB
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