Franziska.
Hallo Frau Barder, direkt nachdem ich erfahren habe,dass ich Schwanger bin durfte ich nicht mehr arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber musste mich in das Berufsverbot schicken. Das war am 15.03.22. Nun müsste sich mein Gehalt aus den letzten 3 Monaten ergeben, also Januar, Februar und März. Das Problem besteht nun darin, dass ich zum März eine Vertragsämderung hatte von 39std. Pro Woche auf 30 Std. Pro Woche. Meine Frage ist nun, bekomme ich bis zum Mutterschutzgeld meinen Lohn für quasi 30Std. Arbeitszeit? Oder wird trotzdem der Durchschnitt der letzten 3 Monate errechnet? Vielen Dank
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Also aus 30 Std Liebe Grüße NB
KielSprotte
Warum solltest du im BESCHÄFTIGUNGSVERBOT mehr bekommen? Du bekommst Lohn für 30 Stunden.
mellomania
Das was du ohne bv erhalten würdest bekommst du. Also 30 h. Da es eine dauerhafte Änderung ist. Au h im Mutterschutz läuft das weiter so und für die Berechnung vom EG auch
Mitglied inaktiv
Da der Lohn dauerhaft verringert wurde, zählt natürlich nur das. In einem BV bekommt man immer das was man sonst bekommen würde. Du hättest ja dann einen Vorteil. Das mit den 3 monatsschnitt zählt nur bei schwankenden Lohn durch Zulagen usw
Franziska.
Aber dann hätte ich auch einen Nachteil, denn während des Berufsverbots kann ich mit meinen Stunden nicht mehr hoch gehen. Ich kann eigentlich jederzeit meine Stunden erhöhen lassen. Dies hätte ich auch eigentlich nach 2-3 Monaten wieder getan.
misses-cat
Das ist dann einfach Pech und nein du hast keine Möglichkeiten im bv deine Stunden zu erhöhen
Mitglied inaktiv
Es wird ja einen Grund haben warum du reduziert hast Umgekehrt könnte dann jede Schwangere mit Vollzeit Vertrag während der Schwangerschaft die Stunden reduzieren und dabei Vollzeit bezahlt werden - wird ja so auch nicht erlaubt
Wurzelwurm
Es heißt immer noch Beschäftigungsverbot. So schwierig ist das nicht. Ein Berufsverbot gibt's nur von einem Richter. Und ja, du hast nun halt Pech, dass du schwanger geworden bist, als du deine Stunden reduziert hast.
Mitglied inaktiv
Geregelt im Mutterschutzgesetz Paragraph 21. .... 4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird, 2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird. ....
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