Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurzarbeit und Rückkehr aus EZ

Frage: Kurzarbeit und Rückkehr aus EZ

Kornblume2016

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Hallo Frau Bader, meine Firma, 1000 Beschäftigte, geht in Kurzarbeit (80%). Ich möchte ab September TZ in EZ arbeiten (75%). Ist beantragt und wurde genehmigt, auch wenn noch keiner weiß was ich machen soll, da ich zuvor in höherer Position war, die direkt nachbesetzt wurde (unbefristet, d.h. auf diese Stelle kann ich nicht zurück, was für mich auch okay ist). Hierzu paar Fragen: 1. Kann man mir die Rückkehr verwehren für den Fall dass die Firma dann noch in Kurzarbeit ist? 2. Arbeiten TZ Kräfte auch anteilsmäßig kurz? 3. Falls die Kurzarbeit dann vorbei ist, wird die Firma wahrscheinlich wirtschaftlich nicht mehr so gut dastehen wie vorher. Ist das ein Grund mir die Rückkehr zu verweigern? Ich bin seit 8 Jahren unbefristet angestellt mit nicht unerheblichem Gehalt und ich habe die Befürchtung, dass man in diesem ein Einsparpotential sieht. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Genehmigt ist genehmigt, evtl. fallen Sie dann auch in die Kurzarbeit 2. Ja 3. Nach der EZ? Nein Liebe Grüße NB


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