JDM
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort auf meine Frage. Nun habe ich nicht ganz verstanden: ich erhielt als Begleitperson für die Zeit der Reha meiner Tochter einen Verdienstausfall durch die Rentenversicherung. Handelt es sich hier auch um Lohnfortzahlung? Ich muss dies meinem AG ja genau sagen, damit er nicht meinen Urlaubsanspruch kürzt. Also : Reha der Tochter, ich als Begleitperson, erhielt unbezahlten Urlaub vom AG. Im Anschluß habe ich Verdienstausfall von der Rentenversicherung Bund bekommen. Greift in dem Fall das Bundesurlaubsgesetz? Entspricht das gezahlte Geld der RV einer Lohnfortzahlung? Kann der AG anteilmäßig gesetzliche Urlaubstage streichen? Ich bitte meine Unwissenheit und nochmaliges Nachfragen zu entschuldigen. MfG JDM ...
Hallo, jetzt habe ich es verstanden :-) Ich denke, dass der AG das darf, da ja das Arbeiteverhältnis geruht hat. Fragen Sie doch mal bei unserer Kur-Spezialistin. Liebe Grüße NB
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