Mitglied inaktiv
Hallo! Ich fang nach langer Arbeitslosigkeit zum 1.11.2006 in einem Betrieb neu an. Die wissen noch nicht das ich schwanger bin. Ich wollte wissen, ob der Kündigungsschutz, den man normalerweise während der Schwangerschaft hat auch in der Probezeit gilt? Vielen Dank schon mal
Hallo, ja! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja
Mitglied inaktiv
Ist die Probezeit im Arbeitsvertrag integriert, dann haben sie Kündigungsschutz . Läuft die Probezeit unter einem separaten Vertrag dann kann nach der Probezeit Schluß sein!
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