soso
Hallo Frau Bader, ist es richtig, dass Beschäftigte während der Elternzeit nicht gekündigt werden können? Ich wollte nämlich gerne während der Elternzeit meinen Arbeitgeber wechseln. Wenn ich dort aber ohne Probezeit anfangen muss (wegen dem Kündigungsschutz), dann wird mich doch wohl kaum jemand anstellen wollen. Wie verhält es sich tatsächlich und gibt es eine Möglichkeit dieses "Problem" zu umgehen? LG SoSo
Hallo, selber kündigen können Sie. Während der Elternzeit gelten die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen. Bei einem neuen Arbeitgeber müssen Sie keine Elternzeit beantragen Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du den AG wechselst bist Du nur weiter in EZ wenn der neue AG Dir wieder EZ genehmigt - der neue muss dem nicht zustimmen! Bei Deinem jetzigen AG genießt Du Kündigungsschutz bis zum Ende der EZ. Du selbst kannst innerhalb der EZ das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist (wenn nicht explizit etwas ausgemacht ist, dann gilt die tarifliche oder gesetzliche Kündigungsfrist), oder mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der EZ kündigen. LG Sabine
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