Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist Minijob

Frage: Kündigungsfrist Minijob

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Hallo Frau Bader, ich bin seit August 2006 auf Minijob-Basis eingestellt. Ich habe keinen Arbeitsvertrag von der Firma bekommen. Da es jeden Monat Zahlungsschwierigkeiten gibt, möchte ich kündigen. Ich habe auch schon einen Job in Aussicht. Allerdings müsste ich direkt nächsten Monat anfangen. Gilt bei Minijob die gesetzliche Künigungsfrist? Ich will einfach nicht mehr meinem Geld hinterher laufen. Mein Chef schuldet mir noch Geld vom Mai. Ich werde es zwar irgendwann bekommen, da ich ihn immerwieder daran erinnere, aber ehrlich gesagt, habe ich keine Lust mehr, um mein Geld zu "betteln". Gilt für diese Situation evtl. eine andere Kündigungsfrist? Ich würde gerne den anderen Job annehmen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Schöne Grüße Agnes


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gilt die normale gesetzl. Kü-Frist von 4 Wo. zum 15. oder Monatsende. Evtl. haben Sie wegen des Verzuges ein Recht zur fristlosen Kü.-das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Ihr AG scheint doch finanz. Probleme zu haben. Reden Sie mit ihm, vielleicht ist er froh, Sie schnell von der Gehaltsliste zu haben u verzichtet auf die Frist. Liebe Grüsse, NB


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