Mitglied inaktiv
Hallo. Ich möchte unseren Kindergartenplatz der Zwillinge kündigen (dass die Kündigung so schnell wie möglich in Kraft triff). In dem Vertrag steht wörtlich:“ Zum Ende des jeweiligen Betreuungsjahres ist eine Kündigung nur mit einer Frist von drei Monaten zulässig.“ So, heißt das nun ich könne nur so kündigen, dass ich mein Kind noch bis 31.8.2010 in den KiGa schicken muss und nur 3 Monate vorher kündigen muss um danach dort nicht mehr ins neue Kindergartenjahr zu geraten?! Oder dürfte ich auch jetzt eine Kündigung einreichen mit der Frist von 3 Monaten, so dass meine Kinder nur noch März/April/Mai in den KiGa müssen und dass wir danach raus sind?! Wir möchten dringend den KiGa verlassen und da ja heute der 1. März ist, wäre das ein guter Termin zum abgeben der Kündigung wenn denn meine 2. Theorie stimmen würde. Wir hatten nämlich heute ein Anmeldegespräch in einem anderen KiGa und möchten unbedingt wechseln, da der jetzige KiGa nicht mehr länger zu (er)tragen ist für uns. Ich hätte sehr schnell und dringend Rat gebraucht und würde mich freuen, wenn noch heute jmd. helfen kann. Vielen Dank schon mal!!!
Hallo, das kommt darauf an, was mit Betreuungsjahr gemeint ist. Wahrscheinlich Wechsel Schulkinder. Dann gilt die erste Variante Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das ist wie bei anderen Verträgen, Du musst 3 Monate vor Ablauf der Verlängerung ins nächste Jahr kündigen, sonst geht es weiter. - Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ende gekündigt wird -. Wenn du nun kündigst, dann bist Du zeitig genug, um zum 31.8. raus zu sein. Hinschicken musst Du Deine Kinder auf keinen Fall bis dahin, das ist Eure Entscheidung, nur zahlen eventuell. Ich würde es auf Kulanz versuchen und das Gespräch suchen. Vielleicht lassen sie Euch vorher raus und es gibt gar keine Probleme ? Alles Gute
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