Liebe Frau Bader, Sie haben gemeint, ich soll den nicht mehr gewünschten zweiten Kindergarten meiner Tochter einfach kündigen. Er gehört übrigens der Kirche. Kann man da wirklich unterm Jahr kündigen, ohne umgezogen zu sein, und welche Fristen gibt es da? Ich möchte mich nicht bei der Leiterin mit einer Kündigung "aus dem Fenster lehnen", nur um dann zu hören, dass das nur zum Schuljahrs-/Kindergartenjahr-Ende Anfang August geht. Danke für die Geduld, Daniela
von lapin am 13.01.2015, 21:54