Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist einhalten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfrist einhalten?

Sveamaus

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Hallo, wir wohnen in einem 6-Parteien-Haus. Das Haus ist von Außen schlecht isoliert. Dadurch haben wir hier im ganzen Haus an den Außenwänden Schimmel in den Wohnungen. Meinen 4-jährigen Sohn hat es dabei voll erwischt. Er hat ne Schimmelpilzallergie entwickelt. Wir sind, seitdem wir es wissen auf Wohnungssuche. Evtl. hat die Suche am Freitag ein Ende. Uns ist sehr daran gelegen, hier so schnell wie möglich auszuziehen, damit es unserem Sohn besser geht. Die Schimmelpilzallergie wurde vom Kinderarzt festgestellt und der riet uns auch zum Auszug. Müssen wir trotzdem eine Kündigungsfrist einhalten oder könnten wir auch z. B. schon nach 2 Monaten hier ausziehen? Wir haben halt Angst, dass wir die neue Wohnung nicht bekommen, wenn wir noch die Kündigungsfrist einhalten müssen und unser Sohn leidet hier wirklich sehr. Eigentlich leidet die ganze Familie sehr darunter. Seitdem wir hier wohnen sind wir alle ständig krank. Gilt bei gesundheitlicher Gefährdung trotzdem die normale Kündigungsfrist? Wir haben dem Vermieter das mit dem Schimmel und auch mit der Schimmelpilzallergie schon öfters mitgeteilt. Er kam auch schon mit nem Schimmelexperten, der ihm riet die Außenwände komplett neu zu isolieren. Das will der Vermieter aber nicht machen, weil das ja Geld kostet. Danke schon mal für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %. Der Kinderarzt kann auch bescheinigen, dass Kranheiten daher kommt. Liebe Grüsse, NB


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