Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung!!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung!!!!

Maliel

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Hallo, ich habe eine sehr wichtige Frage... und zwar hat mein Lebensgefährte heute Mittag seine Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht...bzw er hat es zur Post gebracht (Einschreiben mit Rückschein) . Soweit so gut..... . Am Nachmittag hat mein Lebensgefährte wegen einer anderen Sache mit seiner Arbeitsstelle telefoniert und erfurh in dem Gespräch das er und weitere zum 31.12.12 gekündigt sind. Eine schriftliche Kündigung hat er noch nicht, diese soll morgen oder am Montag da sein. Ab wann besteht der Kündigungsschutz durch den Erziehungsurlaub? Ab heute weil er es heute per Einschreiben weg hat? Oder ab dem Tag an dem die Firma das Einschreiben angenommen hat??


SumSum076

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Solange der AG nicht davon erfährt, dass dein LG an dem Tag von der Kündigung erfahren hat, an dem er die EZ eingereicht hat, ist alles roger! Wäre jetzt nur noch zu klären, wie weit im voraus dein LG die EZ angemeldet hat, denn Kündigungsschutz gibts nur in den 8 Wochen vor der EZ. Dauerts bis zur EZ noch 8,5 Wochen, schützt die EZ-Anmeldung nicht vor der Kündigung. Und falls es der AG doch erfährt...steht auf dem Einschreibe-Beleg die Uhrzeit mit drauf? Und habt ihr einen Beleg, dass der Anruf erst danach kam? Gruß Sabine


Lina_100

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Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, solange keine schriftliche Kuendigung vorliegt ist es völlig egal wer was gesagt oder erfahren hat. Wenn alles normal liegt ist das einschreiben morgen zugestellt, also vor der Kuendigung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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P.S. § 18 Kündigungsschutz (1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Frage ist also, was eher war!


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