Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung

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Hallo Frau Bader, ich bekam von meiner Arbeitgeberin Anfang November ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen,ein ärztliches wurde etwas später,als Absicherung für mich,jedoch ohne wirkliche medizinische Indikation,ebenfalls ausgestellt.Ende November erhielt ich ein Schreiben vom RP,daß meine Arbeitgebein einen Antrag auf Zulassung einer Kündigung trotz Schwangerschaft gestellt hat.Sie begründet dies wegen Existenzbedrohung,obwohl ja sie es war,die mich nach HAuse geschickt hat. Meine Frage jetzt:Können die Kosten für die Lohnfortzahlung und das Mutterschaftsgeld ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden?Es handelt sich um eine kleine Physiotherapiepraxis,Chefin Vollzeit,2 Angestellte Teilzeit. Damit das Argument meiner AG evtl.entkräftet wäre? Wie sind da Ihre Erfahrungen? Vielen Dank schon im Voraus! Gruß,Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie Arlett sagt, gibt es die U-Verfahren der KK. Vielleicht kann man da einen Härteantrag stellen? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Mhhhh schwierige Kiste. Also es ist so, deine Arbeitgeberin bekommt das gesamte Entgelt am Jahresende über die Umlageversicherung von der Krankenkasse wieder. Aber eben erst am ENDE DES JAHRES. Über das Jahr muss sie das erstmal vorstrecken, sie musste ja eine Vertretung für dich einstellen und die möchte auch bezahlt werden. Also das Argument der Existenzbedrohung stimmt schon, da sie über das Jahr gesehen erstmal zwei Gehälter zahlen muss, eins für jemanden, der ja gar nicht da ist. LG Arlett


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