Mitglied inaktiv
Ich habe folgendes problem: Ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag. Die Probezeit beträgt 6 Monate und während der Probezeit kann ich innerhalb 14 Tagen kündigen steht im Vertrag. Ich habe die Kündigung am 03.12.03 abgeschickt und am 04.12.03 hat der Arbeitgeber diese bekommen. Ich habe zum 31.12.03 gekündigt doch er sagt, er nimmt die Kündigung an aber die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und deshalb ist mein letzter Arbeitstag am 15.12.03. Kann er das sagen wenn er die Kündigung am 04.12 bekommen hat und darf er mir nicht erlauben bis zum 31.12 zu kündigen? Ich denke dann muß er mich doch kündigen wenn er mich nicht mehr bis zum 31.12. da haben will, oder? Für Ihre Antwort möchte ich mich schon mal im vorraus bedanken lieben gruß jenny
Hallo, zum einen ist Ihre Frage nicht allgeimein gehalten -indviduell darf ich nicht antworten. ZUm anderen hat es nichts mit r-u-b zu tun. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
danke für ihre hilfe ich bin auf dieser seite fast jeden tag da ich letztes jahr ein kind bekommen habe. jetzt leider hab ich ein arbeitsvertrag unterschrieben (zeitarbeit)wo ich voll abgezogen wurde finernziell. ich bin total verzweifelt wo auch mein sohn mit drunter leidet. naja ich habe gehofft das sie mir weiter helfen können aber einscheind muß mann als junge mutter heute alleine zu recht kommen.
Mitglied inaktiv
und fühlt sich bestimmt auch manches mal abgezogen! Probier es doch mal bei recht mit dem üblichen davor und dahinter... dort gibt es verschiedene Foren, unter anderem auch Arbeitsrecht. LG Bärlesmama
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