Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe folgende Fragen : 1. Ich habe drei Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt und befinde mich jetzt im 3 Jahr. Endet die Elterzeit mit dem 3ten Geburtstag von meinem Sohn oder zählt man noch die 8 Wochen Mutterschutz hinzu ? 2. Ich möchte aus verschiedenen Gründen nicht wieder in meiner alten Firma arbeiten. Kann mir mein AG aus betrieblichen Gründen zum Ende der Elternzeit kündigen, oder muss ich erst wieder anfangen zuarbeiten und er kündigt mir dan Fristgerecht laut Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Termin ? 3. Kann ich selber zum Ende der Elternzeit Kündigen, so dass ich nicht erst wieder anfangen muss zu arbeiten? Und wenn ja, welche Kündigungsfrist muss ich da einhalten ? Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe!! Steffi
Hallo, 1.:Erster Arbeitstag ist der 3. Geburtstag 2.:Er kann am ersten Arbeitstag kündigen 3.: ZUm Ende des EU 3 Monate schriftlich Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ad 1.) der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag deines Kindes! Ad 2.) Der AG kann frühestens an deinem ersten Arbeitstag wieder kündigen, fristgemäß und mit Begründung. Die Zeit bis zum Ende der Kündigung mußt Du arbeiten. Ad 3.) Du kannst selbst mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der EZ kündigen. Dann evtl. Sperre vom Arbeitsamt! Viele grüße Désirée IANAL!
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