Da ich demnächst alleinerziehend bin,habe ich folgendes Problem:
Meine Arbeitszeit fängt um 6.00Uhr an.5.00 Uhr muß ich aus dem Haus.ab 7.00 Uhr kann ich meine Tochter(16 mon.) zur Tagesmutter bringen.Nun habe ich niemanden,der das Kind wegbringt.Ich arbeite erst seit dem 1.10.00 in dem Betrieb.Kann ich so einfach kündigen,wenn ich das nicht gebacken bekomme?
Mitglied inaktiv - 05.02.2001, 12:36
Antwort auf:
Kündigung wegen zu frühe Arbeitszeiten
Liebe Sina, klar können Sie kündigen. Versuchen Sie es doch mal mit Teilzeit (s. in der Suchmaschine wegen dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz). Sie werden aber wahrscheinlich 12 Wo. bzgl. Arbeitslosengeld gesperrt (wenn Sie überhaupt einen Anspruch haben- Sie arbeiten ja zumindest in dieser Firma noch kein 12 Monate, aber vielleicht vorher woanders?).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2001