Mitglied inaktiv
Hallo Ich bin im moment noch im EU und habe eine Frage. Mein Jüngster wurde am 23.5.01 geboren und ich müsste somit am 23.5.04 wieder Arbeiten. Jetzt habe ich aber ein Problem, ich habe bis dahin kein Kindergartenplatz und wollte somit entweder Kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen. Jetzt habe ich aber mich mit meiner Kollegin die auch für die Angestellten in der Praxis verantwortlich ist auf eine Kündigung meinerseits geeinigt, da ich eh die Kündigung bekommen hätte.. Jetzt meine Frage: Muss ich zum 23.5.04 kündigungen? Muss ich einen Grund angeben? Wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist habe, muss ich dann bis zum 23.2.04 meine Kündigung eingeschickt haben, oder kann ich dass auch schon nächste Woche machen und dann zum 23.5.04 Kündigen?? Danke für ihre Antwort Claudia
HAllo, Sie können auch eher kündigen, ein grund ist nicht nötig. Sie werden aber beim AA gesperrt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Mein Arbeitsvertrag wurde zum 6.7.98 geschlossen, vorher hatte ich eine 6-Monatige Probezeit. Nun habe ich aber gelesen dass in meinem Vertrag steht, "ES gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen" Was sind die Kündigungsfristen? Wann muss ich Kündigen um zum 23.5.04 Arbeitslos zu sein? Gruß und Danke Claudia
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Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sag ...
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Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...