Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung während der Elternzeit

benjonas

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Hallo... ich bin momentan in Elternzeit, welche ich für 2 Jahre beantragt habe. Am 15.10.2015 ist das erste Jahr rum. Ich habe diese 2 Jahre beantragt um nach dem ersten Jahr auf Arbeitssuche gehen zu können, da ich bei meinem jetzigen AG kündigen möchte, da es menschlich und psychisch nicht geht. Mit dem Arbeitsamt hatte ich diesbezüglich auch schon Kontakt aufgenommen wegen der Sperrzeit von 3 Monaten, aber die werden mir zwecks erheblichen Gründen nicht angerechnet. Nun meinte der Mitarbeiter des Arbeitsamtes, das mir vom letzten und diesem Jahr Urlaub zustehen würde...(Letztes Jahr BV) und ich meinem jetzigen AG in der Kündigung mitteilen soll das das 1 Jahr am 15.10.2016 endet und ich ab da meinen Vorhandenen Urlaub nehmen soll. und die Kündigung zu dem Datum kündige wo der Urlaub endet. Geht das bzw. ist das rechtens Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wollen Sie denn jetzt arbeiten? Sie bekommen nur ARbGeld 1, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Urlaubsansprüche haben Sie für jeden Monat, in dem Sie nicht voll in EZ waren Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du widersprichst Dir in den Daten. Ab wann kannst Du denn wirklich arbeiten und hast Kinderbetreuung? Sind noch weitere Kinder geplant?


malini

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Warst du vor der EZ Vollzeit beschäftigt? Ich sehe eher das Problem, dass der Urlaub innerhalb der EZ nicht in Vollzeit abgegolten werden kann (zumindest lohntechnisch), da du ja in EZ nur 30 Stunden arbeiten darfst. Vorzeitig beenden geht nur mit Einverständnis des AG. Oder wie wäre das lt. Arbeitsamt gedacht?


benjonas

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Hallo... ich war vor der Elternzeit, Teilzeit beschäftigt. und möchte die Elternzeit auf ein Jahr verkürzen. Eine Betreuung für meinen Sohn ist gegeben sodass ich Arbeitslosengeld 1 bekommen kann. Was mit dem Arbeitsamt soweit auch alles schon geregelt ist. Es geht mir hauptsächlich darum mich mit dem AG zu einigen, das ich den Urlaubsanspruch der mir zu steht mit in der Kündigung angebe. Da ich mir den nicht auszahlen lassen möchte.


malini

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Stell die Frage nochmal ein und schreib dazu, dass du dir den nicht ausbezahlt lassen willst. Fr. Bader liest in der Regel die Antworten nicht nochmal. Ich sehe da wie gesagt das Problem, dass der AG einer Elternzeitverkürzung zustimmen muss. Das wird er evtl. nicht, wenn er dir damit nen Gefallen tut. Innerhalb der EZ könntest du nur deine Urlaubstage auf 30 Stunden runterrechnen lassen und kriegst halt dann den Lohn für 30 Stunden, da du in EZ nicht Vollzeit arbeiten bzw. Urlaub nehmen darfst soweit ich weiß.


malini

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Hab jetzt vorhin überlesen, dass du eh schon Teilzeit gewesen bist. Vergiss einfach meine letzte Antwort!


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