Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung vor Beginn Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung vor Beginn Elternzeit

Möwe84

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Hallo Frau Bader, gibt es für mich irgendeinen Nachteil, wenn ich nach der Geburt meines Kindes nach Ablauf der 4 Monate Kündigungsschutz gekündigt werde (ich habe vor, nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder zu arbeiten, rechne aber mit einer Kündigung) und dann erst Elterngeld beantrage? Ich habe 2 Monate Kündigungsfrist, d. h. ich könnte ja dann nach Erhalt der Kündigung Elterngeld beantragen, dass dann nach Wirksamkeit der Kündigung gezahlt wird. Ich bin seit 7 Jahren privat versichert und möchte dies auch bleiben. Ist das bei reinem Elterngeldbezugs möglich? Mir ist klar, dass in der Zeit des Elterngeldbezuges auch der Arbeitgeberanteil für die PKV von mir getragen werden muss, das ist auch kein Problem. Oder müsste ich mich gesetzlich versichern, wenn ich den Status „arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend“ habe??? Ich beziehe ja kein ALG I... ? Vielen Dank für Ihren Rat!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie verlieren die Monate des EG nach dem Mutterschtz bis zum Bezugsbeginn - es sei denn, der KIndesvater nimmt dann die EZ. Sie können 14 Lebensmonate gemeinsam nehmen, alleine jeder höchstens 12. Die MG-Monate werden Ihnen zugerechnet. Wenn Sie in dieser Zeit aber Lohn beziehen, ist dieser ja höher. Sobald Sie Arbeitslosengeld I beziehen, müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern, auch wenn Sie vorher privat versichert waren. Bezieher von ALG I können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, sofern sie in den letzten fünf Jahren privat versichert waren. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zuschuss in Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Liebe Grüße NB


Felica

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Du hast halt keine EZ wenn keinen AG. Und verlierst womöglich Elterngeld. Den die Monate in denen du arbeitest kannst du nicht als Basismonate dranhängen. Macht also nur Sinn wenn der Vater diese Zeit dann übernimmt. Wüsste auch nicht wo der Vorteil für dich wäre zu kündigen. Kann man doch später immer noch.


Möwe84

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Ich will auch nicht selbst kündigen, sondern könnte mir vorstellen, dass mir gekündigt wird. Laut meines Arbeitgebers passiert das nicht, aber ich glaube ihm nicht und möchte nicht nachher ohne Geld da stehen oder ansonsten Nachteile haben, dann gehe ich lieber gleich in Elternzeit, habe aber dann das Theater mit meinem Chef danach, also wenn die Elternzeit vorbei ist. Laut Elterngeldstelle kann ich (mein Mann geht auch 2-3 Monate in Elternzeit) bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld beziehen, egal ob ich ein Beschäftigungsverhältnis habe oder nicht. Finanziell lohnt sich mein Gehalt natürlich mehr als das Elterngeld, deshalb war ja der Plan, erstmal noch zu arbeiten.


KielSprotte

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Verstehe dein Motiv nicht. Wenn du gleich in EZ gehst, bleibt dein Kündigungsschutz erhalten, du genießt die Zeit mit deinem Neugeborenen und kannst dir dann im Laufe der EZ eine neue Stelle suchen, oder halt wieder bei deinem AG anfangen und dann abwarten was passiert....?! Was machst du denn, wenn wieder erwarten keine Kündigung erfolgt?


Felica

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Was den nun? Du wirfst derartig viel durcheinander. Eigentlich weiß ich gar nicht wo man da anfangen soll. Jetzt kommst du auch noch mit BV, wie kommst du denn nun darauf? Erstens, EG steht jedem zu der bestimmte Einkommenshöchssätze nicht überschreitet. Das sogar dann wenn du keinen einzigen Tag gearbeitet hast. Die Höhe des EG richtet sich aber danach was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast, jedenfalls in aller regel. es gibt Ausnahmen, aber das hier alles umfassend zu schreiben sprengt den Rahmen. Wichtig ist lediglich, Basismonate müssen bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden, alles danach verfällt. Man muss mindestens 2 Basismonate nehmen, wobei Frau die schon durch den Mutterschutz hat. Zudem darf man wenn man EG bezieht nicht mehr wie 30 Std arbeiten und das Kind betreuen sprich mit ihm in einem Haushalt leben. Über den 14ten Lebensmonat hinaus geht nur EG Plus und die 4 Bonusmonate. Diese beiden Arten haben aber nur 50% des Basis-EG. Gekündigt werden kann man entweder erst nach der Eltermzeit, oder aber 4 Monate nach Geburt. Als stillende Mutter fällt man unter das Mutterschutzgesetz, also eh nichts mit kündigen. Wobei das kaum wer in der Hinsicht einklagt. Und ein BV greift wenn nur bei einer stillenden Mutter in extrem wenigen Berufssparten. Ein BV in der Stillzeit setzt aber voraus das das Kind durch eine andere Person betreut ist. Denn Frau muss jederzeit in der Lage sein von einem Tag auf den nächsten wieder arbeiten zu können. Größtes Problem aber, klappt es mit dem Stillen nicht muss man in der Lage sein die 7 Wochen Frist zu überbrücken die der AG verlangen kann wenn man EZ einreicht. Da man sich auch noch für die ersten 2 Jahre bei der ersten Meldung festlegen muss, kann es da Probleme geben. Innerhalb der Elternzeit darf der AG gar nicht kündigen bzw nur mit OK der Aufsichtsbehörde wenn der Betrieb geschlossen wird, der Arbeitnehmer dagegen jederzeit mit der vertraglichen Kündigungsfrist innerhalb der Elternzeit. Nur auf den tag genau auf dem die EZ endet muss man die 3 Monate Sonderfrist einhalten. Mein Rat wäre, weil du scheinbar da einige lücken hast, lese dir das mal in aller Ruhe durch: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf Nach durchlesen der Broschüre müssten eigentlich die meisten Unklarheiten erledigt sein.


KielSprotte

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@felica - wo liest du was von BV???


Felica

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Upps, da wurde das Beschäftigungsverhältnis zum Beschäftigungsverbot... Sorry


KielSprotte

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Jetzt mal nur so ein Gedanke: Man muss sich gg. seinem AG ja für die ersten 24 Monate erklären. Wenn man nun nach dem Muschu die Arbeit wieder aufnimmt, kann man dann z.B. nach 6 Monaten überhaupt EZ einreichen, oder hat man mit der Arbeitsaufnahme quasi seinen Verzicht auf EZ erklärt und man benötigt die Zustimmung des AG?


Möwe84

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Also, ich finde es wirklich schade, wenn man hier in so einem Forum nicht mal ne Frage stellen kann, ohne gleich so dargestellt zu werden, als hätte man gar keine Ahnung. Für Fragen ist so ein Forum doch da, oder nicht? Und dann ist es noch besonders schade, wenn der Beitrag dann noch nicht mal richtig gelesen wird... Dass der AG während der Elternzeit nicht kündigen darf, weiß ich auch! Es geht ja auch nur darum, dass mit dem AG besprochen ist, dass ich nach dem Mutterschutz wieder arbeite. Das möchte ich auch gerne tun. Fakt ist aber, dass es sein kann, dass er mir dann trotz anderer Vereinbarung kündigen KÖNNTE und ich nur wissen möchte, wie ich mich in dem Fall verhalten muss, um nachher nicht ohne Geld und vor einem Krankenkassenwechsel zu stehen. Natürlich könnte ich auch ALG I erhalten, aber es müsste ja auch der Bezug von Elterngeld möglich sein.


mellomania

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wie viel stunden möchtest du nach dem mutterschutz denn arbeiten? wenn es nicht mehr als 30 sind, würde ich persönlich nach dem muschu direkt ez anmelden UND die 30 h. dann hast du beides. er KANN dich nicht kündigen und du hast die sorgen nicht und du arbeitest, wie vereinbart. hattest du allerdings vollzeit vor ginge das so nicht...


Möwe84

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Ich werde Vollzeit arbeiten


mellomania

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mist. dann ist die gefahr tatsächlich da. ich kenne mich da zu wenig aus aber ich würde mich sicherheitshalber arbeitssuchend melden. das kannst du ja immer tun, auch wenn du arbeit hast. dann bist du wenigstens da abgesichert und verpasst keine fristen...


Felica

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Mehr wie entschuldigen weil man mal was falsch gelesen hat geht nicht. Willst du Kündigungschutz, dann bleibt nur EZ. Den genau ! das bedeutet EZ. Das man eben nicht gekündigt werden darf sondern der Arbeitsplatz einem für die vereinbarte Zeit gesichert wird.


drosera

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Hi, Wenn du bislang privat krankenversichert bist, wüsste ich nicht, wie du in die gesetzliche Pflichtversicherung kommen solltest, selbst wenn du das wolltest. Wärest du pflichtversichert, so würde dir das Elterngeld und/oder eine Elternzeit die Möglichkeit der kostenlosen Weiterversicherung bieten, aber da du ausgetreten bist, nehmen sie dich so auch nicht wieder auf. Gesetzlich versichern ginge nur als "freiwillig gesetzlich" zum Basisbetrag von 200€, sofern du keine anderen signifikanten Einkünfte (z.B. aus Kapitalerträgen) hast. Aber das willst du ja gar nicht.


luvi

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Felica, Du solltest dich nicht entschuldigen, weil du mal was falsch gelesen hast, sondern weil du die Fragestellerin ziemlich patzig angefahren hast. Das empfindet nicht nur sie so, sondern auch ich. Wenn sie die Lösung ihres Problems wüsste, würde sie nicht im Forum fragen. LG luvi


Möwe84

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@drosera: ich denke auch nicht, dass sich bei der Krankenversicherung was ändert, mir wurde nur gesagt, dass ich, wenn ich arbeitslos würde, mich wieder gesetzlich versichern müsste bzw. bei entsprechend langer Versicherungsdauer auch privat versichert bleiben könnte. Ich weiß eben nur nicht, ob dieser Sachverhalt nur von Bedeutung ist, wenn man auch ALG-I bezieht. In meinem Fall würde ich ja keine Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten, sondern Elterngeld.


Möwe84

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@ Felica: ich will überhaupt keinen Kündigungsschutz, ich will lediglich alle Möglichkeiten durchgehen, die auf mich zukommen könnten, falls mein AG mir doch kündigt. Denn da er ein gewisses Alter hat, könnte es sein, dass er den Betrieb schließt. @luvi: Danke für deinen Kommentar! Schließlich sollte jeder hier Fragen stellen dürfen, die auch angemessen beantwortet werden.


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