Kirshy
Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 22. August. Mein Sohn könnte ab 1.6. in eine Kita gehen, ich könnte dementsprechend eher anfangen zu arbeiten. Meine Fragen : 1. Ist es richtig,dass ich in Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten habe? 2. Kann ich meine Arbeitsstelle zum 15.8. kündigen, vor Ablauf meiner beantragten Elternzeit? Viele Grüße Melanie
Hallo, ich versteh das jetzt nicht so ganz, wollen Sie bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten oder bei dem alten? Warum arbeiten Sie nicht Teilzeit in Elternzeit? Während der Elternzeit gelten die vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen, zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du schon eine neue arbeitsstelle? du darst ja auch bis zu 30 h bei deinem AG arbeiten. wenn du zum ende der EZ kündigst sind es meines wissens nach drei monate. ansonsten die vertraglich vereinbarte kündigungsfrist
Kirshy
Hab so gut wie eine neue Stelle,entscheidet sich am 14.5. Mein AG war wenig begeistert,dass ich eher zurück könnte- und wechseln wollte ich eh! Jetzt bietet sich gerade eine gute Möglichkeit! Also könnte ich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, bevor meine EZ zu Ende ist!? Lg
Celibe88
Nur ein gut gemeinter Hinweis, rechtlich weiß ich es nicht. Ich bin Sozialpädagogin in einer Krippe. Rechne bitte damit, dass eine Eingewöhnung in die Krippe, je nach Kind und wie sie krank werden, schnell auch mal 6-8 Wochen dauern kann. Lg
mellomania
und den vertrag, den neuen, darfst du erst nach zustimmung deines jetzigen AG unterschreiben. :-) ich persönlich würde es eh nicht so machen. denn wenn der neue job mist ist stehst du ohne alles da! ich habe es so gemacht: einverständnis vom AG geholt, woanders 30 h angefangen, probezeit abgewartet, für gut befunden und DANN gekündigt.
Felica
Bitte erzähl nicht wieder so einen Mist. Natürlich darf die Userin früher unterschreiben. Das was sie nicht darf ist ohne Zustimmung des AG vorher schon beim neuen arbeiten. Wobei das auch Augenwischerei ist, denn was droht ihr wenn sie es trotzdem macht? Nur die Kündigung.
mellomania
lies bitte richtig! ich sagte sie darf den vertrag erst nach zustimmung des AG unterschreiben. von vorher oder nachher sagte ich nix. sie muss den AG fragen und das ok des AG einholen ,wenn Sie in der EZ einen neuen job anfangen möchte. wenn das ganze NACH der EZ passiert, benötigt sie das nicht.
Felica
Immer noch falsch. Klar kann sie jetzt unterschreiben. Wozu brauche ich das OK des AG bei dem ich kündigen will? Ich habe noch nie einen Chef gefragt ob es für ihn ok ist wenn ich nach der Kündigung woanders arbeite.
Felica
Übrigens, lese mal sie fragt. Sie will nicht in der EZ woanders arbeiten sondern sie will nach der EZ woanders arbeiten. Sobald sie bei ihrem jetzige AG kündigt endet nämlich ihre EZ. Aber selbst wenn nicht wie gesagt, mehr wie kündigen kann der alte AG nicht.
Kirshy
Ich danke euch für eure Antworten und Hinweise! @Celibe88: bin Erzieherin im Krippenbereich,weiß also das ne Eingewöhnung auch mal länger dauern kann...! Die Stelle wäre zum 1.8. zu besetzen; 2 Monate in denen ich also noch zu Hause wäre (bei neuen AG). Und da der alte AG wenig begeistert war vom möglichen früheren rückkehren, wäre Arbeitsbeginn dort erst der 22.8. Genügend Zeit ohne Stress und Druck wäre da. Mich verwirrte gestern nur diese Klausel mit den 3 Monaten; aber so wie ich es verstehe beziehen sich die auf eine Kündigung zum eigentlichen Ende der EZ!? LG
mellomania
ja. wenn du zum vereinbarten ende der ez kündigst, sind es die drei monate und wenn du auf irgendwann in der eltenzeit kündigen möchtest, eben die vertragliche kündigungsfrist
Mitglied inaktiv
Wenn du zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der ez kündigen willst, zählt deine Frist vom Arbeitsvertrag. Willst du auf den Tag genau zum Ende der ez kündigen dann die 3 Monate
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