Frage: Kündigung nach/in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht zum 17.10. zu Ende und für danach habe ich noch den Resturlaub (bis Monatsende) eintragen lassen. Wenn ich das Arbeitsverhältnis noch kündigen möchte, geht das dann mit meiner vertraglichen Kündigungsfrist von einem Monat weil es quasi dann nach dem Stichtag vom 17.10. wäre? Viele Grüße Julie

von Julie78 am 26.08.2019, 13:12



Antwort auf: Kündigung nach/in der Elternzeit

Hallo, Sie würden den Vertrag ja nicht zum Ende der Elternzeit kündigen sondern zum Ende des Monats. Es gelten dann die vertraglichen Kündigungsfristen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2019



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