Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht zum 17.10. zu Ende und für danach habe ich noch den Resturlaub (bis Monatsende) eintragen lassen. Wenn ich das Arbeitsverhältnis noch kündigen möchte, geht das dann mit meiner vertraglichen Kündigungsfrist von einem Monat weil es quasi dann nach dem Stichtag vom 17.10. wäre? Viele Grüße Julie
von Julie78 am 26.08.2019, 13:12