Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich hab da mal eine frage zur kündigung im bzw. zum ende des erziehungsurlaub. und zwar endet mein erziehungurlaub am 10.03.2003. nun habe ich bereits mit dem arbeitsamt besprochen, dass ich selber kündigen werden, weil mein arbeitgeber sich nicht auf eine verkürzung der arbeitszeit einlässt. leider weiß ich nun aber nicht, zu welchem datum ich kündigen muß. zum 28.02 oder zum 10.03 direkt ? zum thema kündigung steht in meinem arbeitsvertrag lediglich: die kündigungsfrist gilt nach den gesetzlichen regelungen. das recht zur fristlosen kündigung aus einem gesetzlichen, wichtigen grund bleibt hierdurch unberührt. vielleicht können sie mir ja sagen, zu welchem datum ich nun kündigen muß bzw. kann. vielen dank im voraus
Hallo, sorry, btte lesen Sie die Hinweise, dass darf ich leider nicht. Gruß, NB
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