Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Erziehungsurlaub

Frage: Kündigung nach Erziehungsurlaub

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Hallo, als neuese Mitglied in dieser runde, hätte ich auch gleich eine Frage: Ich habe 2 Töchter (2 und 4 Jahre) und bin dementsprechend noch im Erziehungsurlaub. Nun stehe ich noch in einem Arbeitsverhältnis, d.h. ich müßte dann nächstes Jahr wieder anfangen mit arbeiten. Leider ist es mir nicht möglich wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, nun möchte ich wissen ob ich selbst kündigen muß, oder der Betrieb mir die Kündigung aussprechen kann. Ich habe auch nicht die Möglichkeit Teilzeit zu arbeiten, das hat meine Chefin bei meinem letzten Gespräch mit ihr gleich kategorisch abgelehnt. Nun hab ich aber gehört, daß ab 20 Personen Belegschaft eine Teilzeitstelle zumindestens angeboten werden muß. Ist da was dran, wo kann ich das nachlesen und nach Möglichkeit mir schriftlich geben lassen, damit ich zur Not meine Chefin überzeugen kann. Ich bedanke mich jetzt schon herzlich für eine Antwort. MfG Katrin Fischer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Katrin, bitte gehen Sie vor wie folgt: 1.Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). ES soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. 2. Wenn kein Anspruch besteht, bleibt nur die Kündigung. Dann sind Sie aber arbeitslos und müssen sehen, ob Sie dem ARbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Gruß, NB


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