Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Elternzeit

Frage: Kündigung nach Elternzeit

Brinessa

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Guten Tag Frau Bader, Anfang September endet meine Elternzeit und es ist mit meinem Arbeitgeber schon besprochen, dass ich dann von einer 40-Stunden Woche auf Teilzeit wechsel.( Ich bin mittlerweile 8 Jahre im Betrieb) Den Vertrag dazu habe ich allerdings noch nicht unterschrieben. Jetzt ist es so, dass ich nun erneut in der 7. Woche schwanger bin. Kann mein Arbeitgeber auf Grund dessen meinen neuen Vertrag nur für ein Jahr ausstellen oder mir sogar kündigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Vertrag in trockenen Tüchern ist, kann der AG nichts machen. Kündigen kann man einer Schwangeren nur aus wichtigem Grund Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, kündigen eh nicht weil du schwanger bist. er könnte sich, genau wie du, weigern den TZ-Vertrag zu unterschreiben, dann müsste die jeweils andere Partei sofern sie dagegen ist vor Gericht gehen und die TZ einklagen. Das war es aber auch schon. Sofern der TZ-Vertrag nicht zustande kommt bleibt es bei deinem VZ-Vertrag. Dank des TZ-Vertrages den du daheim hast, kannst du ja beweisen was besprochen war. Die beidseitige Unterschrift macht ihn dann halt bindend.


MamavonMia123

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Hmmm wenn du jetzt in der 7 ssw bist, dann bist du Anfang September doch schon in der 20ssw. Bis zum Mutterschutz ist es dann nicht mehr lang. Kannst du deine EZ nochmal verlängern und in dieser Zeit in TZ arbeiten? Ich würde mir überlegen den VZ Vertrag nach Möglichkeit gar nicht zu ändern und zur Not die 2 Monate bis zum Mutterschutz voll zu arbeiten (sofern Betreuung des Kindes möglich ist-vielleicht kann dein An auch nochmal für diese Zeit EZ nehmen und in TZ arbeiten. ). Das ist gut für das EG, Mutterschaftszahlung und dein Vertrag bleib bestehen (nochmal 3 Jahre). Zu deiner Frage ganz generell, wenn du dich auf eine Änderung deines Arbeitsvertrag einlässt, ist es ja deine Entscheidung was du unterschreibst. Wenn dein AG dir einen zeitlich begrenzten Vertrag gibt, würde ich den nicht unterschreiben und erst recht am alten Vertrag festhalten. Insofern solltest du klug verhandeln.


Brinessa

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Nein, meine 3 Jahre Elternzeit enden Anfang September. Dann muss ich in den Job zurück kehren. Ich würde dann von Anfang September bis Ende Dezember arbeiten und dann wieder in den Mutterschutz gehen.


Berlin!

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Sei mir nicht böse, aber das stimmt schlicht nicht, was Du sagst. AG und AN haben besprochen, dass der bestehende Vertrag geändert werden soll und zwar hinsichtlich der Arbeitszeit und der Entlohnung (logischerweise). Aber diese Änderung wurde noch nicht verbindlich erklärt. Kann sie nach wie vor, muß sie aber auch nicht. Gäbe es einen Vertrag, dann ist es in dem fall unerheblich, ob mit oder ohne Unterschrift. Verträge sind immer verbindlich, das hängt nicht an einer Unterschrift. Wenn der ursprüngliche Vertrag unbefristet ist, dann ist er es weiter. Eine ordentliche Kündigung ist in der Schwangerschaft ausgeschlossen. Wird eine Schwangere gekündigt, muß sie aber auch dagegen innerhalb fester Fristen vorgehen.


Felica

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Es bedarf keinen schriftlichen Arbeitsvertrag in Deutschland. Sondern schriftlich ist nur gut wegen beweisbarkeit. Wo also ist meine Antwort falsch? Wenn einer von beiden sich weigert den Vertrag so wie er nun ist zu unterschreiben, dann gibt es zwei Optionen. Die andere Partei schluckt das und der VZ-Vettrag gilt ab Ende der EZ. Oder er geht gerichtlich dagegen vor und pocht auf Einhaltung des TZ-Vertrag. Dann entscheidet der Richter ob dieser als Beweiss gilt. Dieses Mittel haben beide, AN wie AG.


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