Mitglied inaktiv
Hallo, mein Arbeitgeber möchte mich in Teilzeit für 20 Stunden nach der Elternzeit wieder einstellen. Leider habe ich keinen Aufpasser für meine Kleine und möchte daher abends arbeiten. Dieses akzeptiert jedoch mein Arbeitgeber nicht. Jetzt meine Frage: Sollte ich bis zum 30. Juni kündigen und die Kündigung diesen Monat abgeben, würde mir dann ab sofort das Elterngeld entzogen werden oder würde ich es immernoch bis dahin bekommen? Das letzte Elterngeld würde im Juni bezahlt werden! Und meine nächste Frage: Wenn mir mein Arbeitgeber kündigen sollte, bekomme ich trotzdem bis Juni das Elterngeld? Oder kann er mir garnicht kündigen? Liebe Grüße Sonnenblume
Hallo, ich würde erst einmal versuchen, das Problem ohne Kündigung zu lösen. Ist die Kleine schon 3? Dann hat sie jetzt (nicht erst im Sommer) einen Anspruch auf einen KiGa Platz. Ist sie noch unter 3? Dann würde ich die EZ verlängern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, meine Kleine wird im Juni ein Jahr alt! Mein Chef drängt darauf daß ich sie dreimal die Woche zur Tagesmutter bringe - das möchte ich auf keinen Fall - ich finde sie einfach noch zu klein!!! Man sagte mir schon in der Schwangerschaft daß wenn ich mein Elternzeitantrag für ein Jahr gebe ist es verbindend und ich könnte auf keinen Fall verlängern... Ich musste mich nach der Geburt festlegen - und das tat ich für ein Jahr.. Wird mir denn das Elterngeld jetzt schon gestrichen werden wenn ich die Kündigung einreiche mit jetzigen Datum jedoch zum 30. Juni kündige? Und wenn ich mit meinem Arbeitgeber mit einigen würde daß sie mir einen Aufhebungsvertrag geben oder mir kündigen - würde ich dann Arbeitslosengeld bekommen? Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Ähm, solange du keine Betreuung für dein Kind hast bekommst du kein Arbeitslosengeld1, höchstens arbeitslosengeld 2
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Liebe Frau Bader, folgende Situation. Mitte September endet meine Elternzeit. Da ich in meinem bisherigen Beruf aufgrund der Arbeitszeiten nicht mehr arbeiten kann, möchte ich meinen Vertrag zum Ende der Elternzeit hin kündigen. In meinem Fall sind das 6 Monate vorher. Ich bekomme zzt. ALG 2, da ich kein Einkommen habe. Ich möchte spätestens An ...
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Darf der Arbeitgeber mich sowie eine weitere Person, die aus der Elternzeit als Teilzeitkraft zurückkehrt kündigen? Ich habe aus sicherer, zuverlässigen Quelle erfahren, dass man mich sowie eine weitere Person, die kurz vor mir zurückkehrt eventuell kündigen möchte, was aber totaler Wahnsinn wäre, weil die Arbeit für die derzeit anwesenden Person ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
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