Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Elternzeit

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet im Februar 2008. Die von mir gewünschte Teilzeitbeschäftigung hat mein AG aus betrieblichen Gründen abgelehnt, Vollzeit ist mir nicht möglich. - Muß ich jetzt kündigen, weil ich meinen Vollzeitvertrag nicht mehr erfüllen kann oder - muß mein AG kündigen, und wenn ja, darf er das noch während der Elternzeit oder erst am 1. Tag danach? Vielen Dank, viele Grüße Beate


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du musst kündigen... kündigungsfrist 3 monate


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Moin.... moment, wenn der Betrieb mehr als 15 MItarbeiter hat und es gibt noch ein paar andere Kriterien, dann hast Du evtl. ein Anrecht auf TZ. Geh mal hier unter Suchfunktion und gib TZ ein. Dann hättest Du evtl. die Möglichkeit zu klagen und eine Abfindung zu bekommen.... Aber das ist nicht jedermanns Sache.... LG Peeka


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Danke für die Antwort, das hatte ich auch schon herausgefunden,ich würde auch klagen, aber im Moment habe ich nur eine mündliche Absage und warte auf die schriftliche Begründung meines AG, warum er die TZ-Beschäftigung ablehnt und wenn die rechtlich einwandfrei ist, dann muß ich wohl doch selbst kündigen. Nur habe ich gar keine 3 Monate mehr, aber ich kündige doch nicht, weil er mich mündlich abgelehnt hat, ich brauche das doch schriftlich. Es ist eine komplizierte Situation. LG Beate


Mitglied inaktiv

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Hallo Beate, ich würde auf jeden Fall zum Betriebsrat gehen (falls vorhanden), oder nochmal das Gespräch mit meinem AG suchen und den Anspruch auf TZ deutlich machen. Manchmal kennen die AG die Gesetze gar nicht oder hoffen die Mitarbeiter kennen die Gesetze nicht und probieren es erst mal mit einer Ablehnung. Auf keinen Fall würde ich kündigen, immer erst alles probieren die Ansprüche durchzusetzen. Viele Glück filana_1003


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