Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, kurze Frage: Meine Elternzeit ende am 20.11.03. Nun möchte mein Chef das ich wieder ganztagsarbeite was ich aber nicht kann da ich keien Nachmittagsbetreuung für meine Tochter habe (und ehrlichgesagt möchte ich das auch garnicht mehr). Nun wurde mir gesagt das ich wenn ich bis 20.11. in unserem großen Unternehmen keine Halbtagsstelle in einer anderen Abt. finde ich dann selbst kündigen muss. Ist das so oder kann ich rechtliche Schritte einleiten? Gruß Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen 2004? Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Unser Unternehmen hat mehr als 2000 angestellte ist also recht groß. Ich arbeite während der Elternzeit schon 12 Stunden und würde das auch gerne so weiter machen oder ggf. meine Arbeitszeit aufstocken wie mein Chef das eben möchte bin da recht flexibel. Kann nicht jede Firma dringend betriebliche Gründe aus dem "Ärmel schütteln" weshalb sie den Antrag auf Teilzeit ablehnen. Und bis wann muss ich den Antrag auf Teilzeit stellen. Gruß Sandra


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