Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 8.8.2013.Ich möchte in diesen Betrieb nicht mehr zurückkehren kann ich mit Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist auch verlangen meinen Resturlaub sofort nach der Elternzeit zu nehmen oder muss AG einverständniss geben. Denn wollte resturlaub so legen das danach arbeitsverhältnis beendet ist und ich nicht mehr dort beginnen muss.
von Frau1987 am 25.06.2013, 20:22