Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Faru Bader, ich werde nun bald nach 2 Jahren meinen Erziehungsurlaub beenden,und weiss,dass ich dann von meinem Arbeitgeber gekündigt werde. In meinem Arbeitsvertrag steht eine kündigungsfrist von 4 Wochen drin.Aber ich habe nun von anderen leuten gehört,das man nach dem erziehungsurlaub automatisch eine Kündigungszeit von 3 Monaten hat.Nun wollte ich fragen,oB das stimmt. MFG Linda
Hallo, also, mit Beendigung des EU gelten wieder die normalen Kündigungsfristen. Die 3-Mo-Frist gilt auch nur bei einer Kü. durch den AN zum Ende des EU. Das bedeutet, dass danach 4 Wo. gelten. Die FRage, ob die Kü. inhaltlich wirkam ist, ist eine andere. Wenn IHr Betrieb mehr als 5 AN hat, gilt das KüSchG. Dann kann der Ag nicht "einfach so" kündigen", sondern muss einen Grund haben. Nach Ihrer Schilderung wäre die Kü. betriebsbedingt,d.h., der AG hat für seine wirtschaftl. Verhältnisse zu viele AN. Da muss er eine soziale Auswahl beachten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Linda! Ich bin sicher keine Expertin, aber mit welchem Grund soll Dich denn Dein AG zum Ende des Erziehungsurlaubs kündigen können? Die Drei-Monats-Frist gilt, wenn Du kündigst. Er kann Dich m.E. gar nicht kündigen, es sei denn, aus wichtigen betrieblichen Gründen. Die dürfen dann aber nichts mit dem Erziehungsurlaub zu tun haben. Aber selbst wenn das alles so ist, wie Du schreibst, ist die Frist doch eigentlich nicht relevant, weil das Arbeitsverhältnis doch in jedem Fall zu einem bestimmten Zeitpunkt (theoretisch) endet, egal, ob es vier Wochen oder drei Monate vorher gekündigt wird. Oder habe ich da was falsch verstanden? Viele Grüße Claudia
Mitglied inaktiv
Hallo, nein,mein Erzeihungsurlaub ist ja dann beendet und ich gehe wieder arbeiten.Aber ich weiss,dass ich dann meine Kündigung bekommen werde.da es mir ums geld geht( das ja wichtig ist),möchte ich nur wissen,ob diese 4 Wochen Kündigungsfrist gilt,oder 3 Monate. Gruss Linda
Mitglied inaktiv
Also, ich denke, wenn der Erziehungsurlaub beendet ist, dann läuft doch das ganz normale Arbeitsverhältnis weiter. Und dann gilt auch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von in Deinem Fall vier Wochen.
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