Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach 30.06. voller Urlaubsanspruch?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach 30.06. voller Urlaubsanspruch?

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin am 09.04.04 zum 31.08.04 gekündigt worden. Da ich in der Zwischenzeit schwanger bin und krank geschrieben wurde, habe ich nur einen anteiligen Urlaub von 19 Tagen bis zum 31.08. von meinem Arbeitgeber bekommen. Ansonsten steht mir ein Urlaubsanspruch von 28 Tagen pro Kalenderjahr zu. Nun habe ich gehört, dass mir mein voller Urlaubsanspruch zusteht, wenn die Kündigung nach dem 30.06. des Kalenderjahres liegt. Ist das so korrekt? Wenn ja, auf welches Gesetz kann ich mich da berufen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Brita


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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BUrlG § 5 Teilurlaub -------------------------------------------------------------------------------- (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.


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