Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine 5 Mon. alte Tochter, die sehr aktiv ist. Nun hatte ich mich mit meinem AG (mein Vater)nur mündlich über die EZ geeinigt. Durch meine Tochter schaffe ich meine Arbeit nicht genügend, so dass mein AG eigentlich noch eine zusätzl. Kraft einstellen müsste, was aufgrund der wirtsch.Lage nicht machbar ist. Kann er mich kündigen (und dafür eine Kraft einstellen)? Wenn ich kündigen würde, würde ich ja kein Arbeitslosengeld erhalten, oder? Da wir im Dezember weiter wegziehen, könnte ich diese Arbeit sowieso nicht weiter ausüben. Geht es irgendwie, das weder meinem AG noch mir grosse Nachteile entstehen? LG Biggi
Hallo, warum kann er nicht für die Zeit des EU eine befristete Kraft einstellen? Bei Kündigung endet der EU, Sie haben keinen Anspruch auf unbezahlten etc. Da Sie ja nicht arbeiten können, gelten Sie auch nicht als Arbeitssuchend und erhalten keine Leistung vom Arbeitsamt. Gruß, NB
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