Mitglied inaktiv
hallo. ich bin noch im erziehungsurlaub und mein ag hat mir jetzt einen aufhebungsvertrag mit abfindung angeboten. da ich nach ende des erziehungsurlaubs sowieso kündigen werde (kein kiga-platz, arbeitsort weit entfernt), würde ich gerne annehmen. heute habe ich allerdings erfahren, dass ich zum zweiten mal schwanger bin. sollte ich die aufhebung besser nicht annehmen und noch weitere drei jahre bei dem ag im erziehungsurlaub bleiben? welche nachteile entstehen mir als unbeschäftigte schwanger zu sein? vielen dank. mina
Hallo, Sie haben ein Problem mit der KK wenn Sie sich nicht familienversichern können, ausserdem werden Sie u U gesperrt (später beim Arbeitslosengeld). Die Abfindung könnte sich erhöhen, da ja die Dauer der Betriebszugehörigkeit sich erhöht hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, ich würde auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag annehmen (das Thema hatte ich auch schon mal, seit ich seit 1994 im Erz.urlaub bin). Denn dann hast du nach dem letzten Erz.urlaub (wann das auch immer sein mag) keinen Anspruch auf AL-Geld!! Und außerdem kriegst du, wenn du jetzt in den Mutterschutz gehst, für die 14 Wochen nur die 13 Euro von der Kasse und nicht den vollen Lohnausgleich (das ist ja doch erheblich). Letztlich hast du dadurch nur Einbußen und deinem AG ist es eigentlich wurscht, ob er dich weiter in den Büchern führt oder nicht - denn es kostet ihn keinen Pfennig. Auch besteht im gekündigten Verhältnis nicht mehr die Möglichkeit, ein individuelles Beschäftigungsverbot zu kriegen (wenn Gefahr für das Leben von Mutter und/oder Kind in der SS besteht aufgrund zu schwerer Arbeit, Mobbing oder so - dann kriegt man 100 % Lohnausgleich für sozusagen keine Gegenleistung). Wenn du kein Arbeitsverhältnis hast, dann landest du während der SS auf dem Arbeitsamt (es sei denn, du bist bis zum Mutterschutz noch im Erz.urlaub) und dir geht wieder Arbeitslosenzeit, die du sonst nach deinen Kindererz.jahren hättest "nehmen" können, verloren. Sollte dein Chef dich unter Druck setzen, musst du hartnäckig ablehnen, dir notfalls Hilfe beim Gewerbeaufsichtsamt holen. Mein Chef hat da mal geklagt, weil er mich unbedingt kündigen wollte, ich hab denen meine Situation dargelegt (unter dem Motto: wer weiß denn schon, was in 3 ...4 Jahren auf dem Arbeitsmarkt los ist - auch wenn ich jetzt schon ganz sicher weiß, dass ich da nie wieder anfangen werde, aber mir war es wichtig, ein Arbeitsverhältnis zu haben, solange ich im Erz.urlaub bin).
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