Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung mach der Elternzeit

Frage: Kündigung mach der Elternzeit

Didi2021

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Sehr geehrte Frau Bade, Ich war bis zum 05.01. 2022. Vertraglich gebunden seit 2019 mit der Zeitarbeit. 35Std. Wöchentlich Im Vertrag steht gesetzliche kündigungfrist. Ich sollte am 05.01 wieder der Arbeit aufnehmen(neue Einsatz Stelle) Der AG hat mir eine Email geschickt, dass wir uns am 09.01 treffen um weitere zu besprechen. Er hat mir kurs vor Weihnachten informiert, dass er im moment nicht einfach ist geeignete Stelle für mich zu finden, die meine Qualifikation entspricht. Heute war ich in der Niederlassung und er hat mir über eine Kündigung zum 28.02 angesprochen. Unterschrift erfolgte beiden Seiten. Der Zeitraum von 05.01. 2023 bis 23.02.2023 hat der AG mit meine Überstunden der letze Einsatz Stelle abgedeckt (14Tagen) und 23Tagen Resturlaub vom 2022. Auf der kündigung steht als Grund: mündlich abgesprochen. Der AG hat mir informiwrt dass es kein passende Stelle für mit aktuell gibt und deswegen kann er mich nicht weiter einstellen . Ich muss in der nächsten 3 Tagen bei Arbeitargentur der kündigung melden. Fraglich ist ob diese kündigung wirksam könnte ? Muss ich als AN meine Überstunden und Urlaub nutzen um diese Zeitraum abzudecken? Falls die kündigung nicht Wirksam ist, kann ich wiederrufen obwohl eine Unterschrift schön bestätigt würde? Auf Ihre Rückmeldung freue ich mich Mit freundlichen Grüßen Didi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe das ganze nicht so recht. Eine Kündigung ist erst einmal grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Und dann kann man durch das Arbeitsgericht prüfen lassen, ob sie zu Recht erfolgt. Liebe Grüße NB


Pamo

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Bitte nochmal deutlicher: - Der AG hat deine Stelle unbefristet neu besetzt? - Der AG hat dir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? - Du hast den Aufhebungsvertrag unterschrieben? - Wenn ja, warum hast du unterschrieben? - Du willst wissen, ob die Kündigung wirksam ist? Da wurde doch gar nicht gekündigt. Nach dem was du schreibst, hast du einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Falls ich etwas falsch verstanden habe, bitte nochmal erläutern.


Didi2021

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Guten Abend Pamo, - der AG hat meine Stelle nicht neue besetzt. Als Zeitarbeitsfirma war ich vor der Schwangerschaft beim kunden eingesetzt und meine Vertrag würde nicht mehr verlängert. Bedeutet dieZeitarbeitfirma sollte mir ein neu Einsatz Stelle finden. Diese war nicht möglich aktuell und der AG hat mich gekündigt.(würde unterschreiben) - ich habe unterschreiben weil der AG zu mor gesagt hat, er haz 4 Wochen Frist mochvz kündigen und da im moment keine Stelle für mich gibt kann er schon ab jetzt (09.01) eine Kündigung (bis 28.02.2023) erstellen und ich sollte unterschreiben. - für der Zeitraum vom 05.01 bis 23.02.2023 hat er mitmeine Überstunden der letzte Einsatzstelle und Testurlaub von 2022 abgedeckt. - ich würde gekündigt und diese muss spätestens nach 3 Tagen bei der Arbeit Argentur melden Meine Fragen waren: Hatte der AG Recht mich direkt zu kündigen? Grund der Kündigung ist: kein Stelle für moch gefunden. Didi2021


Pamo

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Eine Kündigung musst du nicht unterschreiben, es genügt, wenn sie dir rechtzeitig zugeht. Ich fürchte, dein AG hat dich reingelegt und dir einen Aufhebungsvertrag untergejubelt. Was steht denn da genau?


Didi2021

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Liebe Pamo, ja er hat mich wirklich reingelegt. Wr hat mir kein Aufhebung Vertrag vorgeschlagen. Direkt gekündigt. In der kündigung steht: Aus den bereits mündlich dargelegten Gründen kündigen wor das bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäss zum 28.02. Das war alles auf dem Kündigungsschreiben.


peekaboo

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auch über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet... als besagte Einsatzfirma mich nicht mehr benötigte wurde ich auch gekündigt (Ich glaube damals mit 4 Wochen Kündigungsfrist)... Bei einer Festanstellung in einer Firma ist es anders, aber haben Zeitarbeitsfirmen nicht "Sonderrechte" *grübel*


Pamo

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Wenn du mit der Kündigung nicht einverstanden bist, dann kannst du Kündigungsschutzklage einreichen, ganz ganz flott.


Berlin!

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Was Du unterschrieben hast klingt einfach nach einer Empfangsbestätigung. Eine Kündigung wird wirksam in dem Moment, in dem sie dir zugeht, egal, ob Du iwo unterschreibst oder nicht. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG. muss Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, abgegolten werden. daraus folgt: kannst Du bis zum Ende der Kündigungsfrist Urlaub nehmen, musst du das auch. Was mit Überstunden passiert, ist eigentlich immer arbeitsvertraglich geregelt, da gibt es Verfallsklauseln. Und wenn nicht gilt die übliche, gesetzliche Verjährung. Wenn dein AG die Überstunden also als Freizeitausgleich gewährt, ist das grds. nicht zu beanstanden. Ob die Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält oder nicht, kann ich dir nicht sagen. Probier es aus, dann weißt Du es. Du musst Dich aber in jedem Fall arbeitslos melden!


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